Bürohaftpflicht

Haftpflicht

„Unternehmer haften für Personen- und Sach­schäden inner­halb ihrer Räum­lich­keiten. Eine pass­genaue Büro­haft­pflicht­ver­sicherung schützt Sie vor be­rech­tigten und un­berech­tigten An­sprüchen."

Alexander Ebert Senior Berater

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Abdeckung unter­neh­merischer Risiken Wir sondieren den Markt für Sie

Unterneh­merische Tätig­keit ist immer mit Risiken ver­bunden. Der Schutz vor finan­ziellen An­sprüchen, die aus Personen- oder Sach­schäden resul­tieren, sollte für Betriebs­inhaber hohe Prio­rität haben. Die Büro­haft­pflicht­ver­sicherung über­nimmt die Prüfung der gestell­ten An­sprüche und zahlt berech­tigte Ent­schädi­gungen an den An­spruch­steller. Über­höhte oder unbe­gründete Forde­rungen hin­gegen werden durch die Ver­sicherungs­gesell­schaft ge­kürzt oder abge­lehnt. Der Ver­sicherungs­nehmer erhält somit zwei ver­schie­dene Leis­tungen durch eine Police. Zum einen werden finan­zielle Forde­rungen über­nommen. Zum anderen leistet der Ver­sicherer einen passiven Rechts­schutz und vertritt den Ver­sicherungs­nehmer sogar gericht­lich, wenn ein An­spruch­steller nicht mit der Regu­lierung eines Schaden­falls ein­ver­standen ist.
Die Büro­haft­pflicht bietet aber keine Deckung bei reinen Ver­mögens­schäden, die nicht durch einen Personen- oder Sach­schaden ent­standen sind. Wenn Sie dieses Risiko ver­sichern möchten, benö­tigen Sie zu­sätz­lich eine Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung (D&O).

Darauf achten wir:

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Kundenstimmen Das sagen unsere Kunden

Jonah Walter

Jonah Walter

Ich habe mich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung an Hoesch & Partner gewendet und bin rundum zufrieden! Herr Shpetim Salia hat mich von Anfang bis Ende des Prozesses in allen Fragen immer ausführlichst beraten und war stets darum bemüht auf meine Nachfragen und Wünsche einzugehen. Außerdem möchte ich die durchweg sehr freundlichen und angenehmen Beratungstermine per Telefon erwähnen, absolut professionell und auf Augenhöhe - Danke!

12.05.2024
Karen Arroyo

Karen Arroyo

Berufsunfähigkeit-Versicherung Durch die kompetente Beratung von Herrn Yakut wurde ich von einer renommierten Versicherung angenommen. Der Verlauf war zügig und transparent, er hat meine Fragen professionell beantwortet und ist auf meine persönlichen Bedürfnissen eingegangen.

05.05.2024
Christian Braeuner

Christian Braeuner

Hoesch & Partner haben es mir ermöglicht meine UK Personal Pensions in ein QROPS zu übertragen. Die Kommunikation mit meinem Ansprechpartner Herrn Heil war sehr professionell, zielgerichtet und immer angenehm und optimistisch, obwohl einer der beiden UK Versicherer von allen Beteiligten viel Geduld gefordert hat. Vielen herzlichen Dank nochmals an dieser Stelle.

07.05.2024

Sie fragen Wir antworten

Welche Schäden deckt eine Büro­haft­pflicht­ver­siche­rung ab?

Die Bürohaft­pflicht umfasst den Schutz vor An­sprüchen, die durch Personen- oder Sach­schäden an den Be­triebs­in­haber ge­stellt werden. Ver­mögens­schäden sind nicht mit­ver­sichert, für diese muss eine zu­sätz­liche Berufs- oder Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­siche­rung ab­ge­schlossen werden. Mög­liche Schaden­fälle gibt es viele.

Betriebs­inhaber haften für alle Schäden, die Kunden oder Man­danten im Büro ver­ur­sachen. Wenn ein Kunde über ein schlecht ver­legtes Kabel stol­pert und sich dabei verletzt, kann die Schaden­höhe schnell in den fünf­stel­ligen Be­reich schnellen. Das­selbe gilt für Passan­ten, die im Winter auf­grund von Glätte vor dem Büro aus­rutschen. In der Regel wird auch für einen solchen Scha­den der Be­triebs­in­haber haft­bar ge­macht.

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Kein Ver­sicherungs­schutz be­steht für Ver­mögens­schäden, die nicht aus einem Personen- oder Sach­schaden resul­tieren. Für diese muss eine sepa­rate Ver­siche­rung ab­ge­schlos­sen werden. Außer­dem ver­weigert der Ver­sicherer bei vor­sätz­lichen Taten die Leis­tung aus dem Ver­sicherungs­vertrag. Wer grob fahr­lässig einen Scha­den ver­ur­sacht, muss mit einer Kür­zung der Ent­schädi­gungs­leistung rechnen und einen Teil des Scha­dens aus eigener Tasche über­nehmen.

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Versichert sind der Betriebs­in­haber sowie alle an­ge­stellten Mit­arbeiter im Rahmen ihrer dienst­lichen Tätig­keit. Außer­dem wird das Betriebs­stätten­risiko ab­ge­sichert. Dieses um­fasst die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht (z.B. Streu­risiko) und eine Bau­herren­haft­pflicht­ver­sicherung für Bau­vor­haben bis zu einer be­stim­mten Ober­grenze.

Je nach Ver­siche­rungs­gesell­schaft lässt sich auch der Ge­brauch von nicht-­ver­sicherungs­pflich­tigen Kraft­fahr­zeugen ohne Bei­trags­zu­schlag mit­ver­sichern. In der Büro­haft­pflicht­ver­sicherung sind in der Regel auch immer das Umwelt­haft­pflicht­risiko und eine Inter­net­haft­pflicht mit­ver­sichert.

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Grund­sätz­lich besteht der Ver­sicherungs­schutz für die Haupt­nieder­lassung des Unter­neh­mens. Weitere Be­triebs­stätten können aber in den Ver­sicherungs­vertrag ein­be­zogen werden. Die Mitarbeiter sind in erster Linie während Ihrer Tätig­keiten in Deutsch­land ver­sichert, auf Wunsch ist aber auch eine Deckung für die Euro­päische Union möglich.

Für Dienst­reisen gilt in der Regel ein welt­weiter Ver­sicherungs­schutz ohne Zu­schläge. Normale betrieb­liche Tätig­keiten lassen sich aller­dings nur auf An­frage auch welt­weit ver­sichern. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie ein indi­viduelles Ange­bot be­nöti­gen, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Wird das Unter­neh­men mit An­sprüchen kon­fron­tiert, sollten diese schnellst­mög­lich an den Ver­sicherer weiter­ge­leitet werden. Die Ver­sicherungs­gesell­schaft prüft dann den Schaden­fall und reguliert berech­tigte An­sprüche. Über­höhte oder unbe­rech­tigte Forde­rungen werden vom Ver­siche­rungs­unter­nehmen ab­ge­lehnt be­ziehungs­weise ge­kürzt.

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