Fondspolice

Finanzen & Beratung vom Versicherungs­makler

„Hoesch & Partner hat sich ent­schieden, An­gebote britischer Lebens­versicherer in das Portfolio auf­zu­nehmen. Dieses unterliegt der BaFin, ist aber nicht an deren strenge Voraus­setzungen zur Kapital­anlage gebunden."

Frank Buchholz Partner

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Flexible Altersvorsorge mit Fonds Wir sondieren den Markt für Sie

In der Regel folgen die Angebote keiner ein­heitlichen Norm. Jede Versicherungs­gesellschaft ist größten­teils frei hinsichtlich ihrer Kalkulation und Gestalt­ung. Um dennnoch eine Vergleich­barkeit herzustellen, empfiehlt es sich bei der Aus­wahl besonders auf eine günstige und flexible Kapital­anlange zu setzen. Gleichzeitig sind die Unternehmens­kennzahlen zu bewerten.

Bei Verrentung wird das Betrags­kapital oftmals aus der Fonds­anlage in den so­genannten Kapital­deckungsstock des Ver­sicherers umgeschichtet - also durch die bekannte "nicht garantierte Überschuss­beteiligung" bestimmt. Mindestens ab diesem Zeit­punkt eine jähr­liche Renten­steigerung oberhalb des Inflations­niveaus generiert werden, damit Ihre Rente nicht an Kauf­kraft verliert.

Darauf achten wir:

  • flexible und trans­parente Anlage in frei wählbaren Index­fonds (ETF, Dimensional)
  • Sonderzahlungen, Beitrags­pausen, Kapitalaus­zahlungen und Ver­längerung
  • Absicherung gegen Berufs­unfähigkeit und Tod
  • Vertragskosten und garantierter Renten­faktor
  • Solidität des Anbieters

Fondspolicen erwirtschafteten in den Jahren der Niedrig­zins­phase durch­schnittlich 6 % Rendite und eignen sich damit her­vorragend für den langfristigen Vermögens­aufbau im Rahmen der Alters­vorsorge. Wir beraten Sie um­fassend zu Chancen sowie Risiken und ver­gleichen den Markt für Sie.

Ihr Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr unab­hängiger Versicherungs­makler mit maß­geschneiderter Beratung für Privat- und Firmenkunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittel­punkt.

  • Sonderkonditionen: Bis zu 5 % Rabatt durch Gruppen­konditionen
  • Sicherheit: Garantie­konzept mit besonders sicheren Geld­anlagen
  • Flexibilität: Flexible Ein­zahlungen, Sonder­zahlungen, Monats­beiträge und Einmal­zahlungen möglich
  • Expertise: Vermögens­verwaltung durch kompetente Fachleute
  • Erfahrung: über 50.000 Kunden seit 1983
  • Transparent: Dedizierte Anlage­empfehlung unter Nennung der Auswahl­kriterien

Beratung anfordern In 2 Minuten zur persönlichen Beratung

Bitte füllen Sie das For­mular mög­lichst voll­ständig aus. Wir kontakt­ieren Sie in Kürze mit Termin­vor­schlägen für Ihre persön­liche Be­ratung. Tele­fonisch er­reichen Sie uns unter 069 / 71 70 75 40.

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Kundenstimmen Das sagen unsere Kunden

Jonah Walter

Jonah Walter

Ich habe mich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung an Hoesch & Partner gewendet und bin rundum zufrieden! Herr Shpetim Salia hat mich von Anfang bis Ende des Prozesses in allen Fragen immer ausführlichst beraten und war stets darum bemüht auf meine Nachfragen und Wünsche einzugehen. Außerdem möchte ich die durchweg sehr freundlichen und angenehmen Beratungstermine per Telefon erwähnen, absolut professionell und auf Augenhöhe - Danke!

12.05.2024
Karen Arroyo

Karen Arroyo

Berufsunfähigkeit-Versicherung Durch die kompetente Beratung von Herrn Yakut wurde ich von einer renommierten Versicherung angenommen. Der Verlauf war zügig und transparent, er hat meine Fragen professionell beantwortet und ist auf meine persönlichen Bedürfnissen eingegangen.

05.05.2024
Christian Braeuner

Christian Braeuner

Hoesch & Partner haben es mir ermöglicht meine UK Personal Pensions in ein QROPS zu übertragen. Die Kommunikation mit meinem Ansprechpartner Herrn Heil war sehr professionell, zielgerichtet und immer angenehm und optimistisch, obwohl einer der beiden UK Versicherer von allen Beteiligten viel Geduld gefordert hat. Vielen herzlichen Dank nochmals an dieser Stelle.

07.05.2024

Sie fragen Wir antworten

Warum braucht es eine zusätzliche Altersvorsorge mit Fondspolicen?

Die gesetzliche Rente ist als einzige Alters­vorsorge nicht mehr ausreichend. Der Staat hat das ebenfalls erkannt und bietet über die Riester- und die Basis­rente eine zusätzliche Förderung für die private Vor­sorge. Diese beiden Produkte sind allerdings relativ unflexibel. Eine Fonds­police ist eine gute Erweiterung der bereits bestehenden Alters­vorsorge­verträgen und für einen längeren Anlage­zeitraum geeignet.
Die Beitrags­höhe kann flexibel angepasst werden, auch Sonder­zahlungen und Einmal­beiträge sind jeder­zeit möglich. Mit der optionalen Garantie schützen Sie sich außerdem vor Wert­verlusten und können so eine verlässliche Fonds­rente für Ihr Alter einplanen.

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Grundsätzlich kann eine fonds­gebundene Renten­versicherung eine riskantere Anlage­form als eine klassische Renten­versicherung sein. Hierbei kommt es aber immer auf die Art der Anlage und eventuelle Garantie­optionen an. Es besteht die Möglichkeit eine optionale Garantie zu erhalten, die Wert­verluste nahezu vollständig verhindert. Fonds­gebundene Versicherungen sind ohnehin immer auf einen langen Anlage­zeitraum ausgerichtet, sodass sich kurz­fristige Schwankungen am Aktien­markt langfristig nicht negativ auf den Wert der eigenen Police auswirken werden. Im Gegen­teil: Sie profitieren sogar von Kurssch­wankungen, weil Sie so­zusagen günstiger einkaufen (Durch­schnitts­kosteneffekt).

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Die Frage stellt sich erst gar nicht, weil beide Produkte ein unterschiedliches Anlage­ziel verfolgen. Das Fonds­depot sichert den mittelfristigen Kapital­aufbau, um Spar­ziele - wie zum Beispiel die eigene Immobilie oder Selbst­ständigkeit - zu verwirklichen. Um das Langlebigkeits­risiko abzudecken ist sie hingegen eher ungeeignet. Denn wenn das Kapital einmal aufgebraucht ist, fehlt es an Einkommen und/oder Altersrente. Eine Fonds­police beinhaltet deshalb das Vertrags­sprechen, die Rente auch so lange zu zahlen, wie Sie leben. Unabhängig davon ob das Vertrags­gut­haben schon längst auf­gebraucht ist oder nicht.

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Zu unterscheiden sind die so­genannten Anspar­phase bis zum verein­barten Ablauf und die Abruf- oder Renten­phase. Die Beiträge zu einer Fonds­police können als sonstige Vorsorge­aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden. Allerdings neben den Beiträgen zur Kranken- und Pflege­versicherung, der Arbeits­losigkeit, der Erwerbs- und Berufs­unfähigkeits-, sowie Unfall-, Haftpflicht - und Risiko­lebens­versicherung.

Für sozial­versicherungs­pflichtige Arbeit­nehmer, Beamte und die meisten Rentner gilt der Höchst­betrag von 1900 €. Selbstständige hingegen können bis zu 2800 € geltend machen. Der Betrag ist deshalb höher, weil Selbst­ständige ihre Kranken­versicherung vollständig selbst bezahlen.

Die einmalige Aus­zahlung oder Ver­rentung wird mit dem sogenannten Ertrags­anteil besteuert. Von dem Einmal­kapital müssen deshalb nur 50 % der Erträge zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Die Rente wird nach der Ertrags­anteils­tabelle besteuert. Kurz gesagt: Je älter man beim Renten­eintritt ist, desto geringer der Anteil, der besteuert wird.

Damit man diesen "Steuer­vorteil" für seine Fonds­police in Anspruch nehmen darf, müssen zwei Voraus­setzungen erfüllt sein:
1. Die Anlage muss mindestens zwölf Jahre gelaufen sein
2. Die Auszahlung darf nicht vor dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgen

Eine vorherige Auszahlung ist natürlich möglich. Nur dann würde sogar die Abgeltungs­steuer wie auch bei einem Fonds­depot abgezogen werden.

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