Privathaftpflicht

Haftpflicht & Rechtsschutz vom Versicherungs­makler

„Eine freiwillige Privat­haftpflicht­versicherung gehört zu den existenz­sichernden Versicher­ungen für Privat­haushalte. Diese vergleichs­weise günstige Versicherung sollte unbedingt zu Ihrem Port­folio gehören."

Matthias Heil Senior Berater

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Wir analysieren den Markt für Sie Die Privathaftpflicht schützt vor Schadenersatzforderungen

Egal ob fahr­lässig oder vorsätzlich: § 823 regelt die Haftungs­grundlage, wenn Dritten fahr­lässig oder vorsätzlich Schaden zugefügt wird. Dabei sind Höhe und Dauer der Zahlung nicht beschränkt. Eine solche Ent­schädigung kann schnell zum finanziellen Ruin führen. Denn laut Gesetz haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen – unbegrenzt und lebens­länglich. Mit einer Privat­haftpflicht­versicherung können Sie sich schützen. Wichtig für die richtige Wahl ist ein optimales Preis- und Leistungs­verhältnis. Wir suchen den für Sie optimalen Tarif und vergleichen dafür über 100 Versicherer.

Darauf achten wir:

  • Service Level (etwa Schaden­service) beim Versicherer
  • Weltweit bestehender Versicherungs­schutz
  • Forderungs­ausfalldeckung
  • Schlüssel­schäden
  • Schäden an gemieteten/geliehenen Sachen
  • Individuelle Bau­steine je nach Bedarf

Ihr Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr Versicherungs­makler mit maßgeschneiderter Beratung für Privat- und Firmen­kunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittel­punkt.

  • Top Konditionen: Günstige Prämien durch Sonder­konditionen

  • Top Leistung: Weit­reichende Deklarationen

  • Ganzheitlich: Maß­geschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen

  • Professionell: Beratung durch fest­angestellte Consultants

  • Service: Inhouse Schaden­service von Hoesch & Partner

  • Umfassend: Mitversicherung vieler Personen möglich - eine Versicherung pro Haus­halt ist ausreichend

  • Erfahrung: über 50.000 zufriedene Kunden seit 1983

  • Transparent: Individuelle Auswahl unter Nennung der Auswahl­kriterien

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Bitte füllen Sie das For­mular mög­lichst voll­ständig aus. Wir kontakt­ieren Sie in Kürze mit Termin­vor­schlägen für Ihre persön­liche Be­ratung. Tele­fonisch er­reichen Sie uns unter 069 / 71 70 75 40.

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Kundenstimmen Das sagen unsere Kunden

Jonah Walter

Jonah Walter

Ich habe mich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung an Hoesch & Partner gewendet und bin rundum zufrieden! Herr Shpetim Salia hat mich von Anfang bis Ende des Prozesses in allen Fragen immer ausführlichst beraten und war stets darum bemüht auf meine Nachfragen und Wünsche einzugehen. Außerdem möchte ich die durchweg sehr freundlichen und angenehmen Beratungstermine per Telefon erwähnen, absolut professionell und auf Augenhöhe - Danke!

12.05.2024
Karen Arroyo

Karen Arroyo

Berufsunfähigkeit-Versicherung Durch die kompetente Beratung von Herrn Yakut wurde ich von einer renommierten Versicherung angenommen. Der Verlauf war zügig und transparent, er hat meine Fragen professionell beantwortet und ist auf meine persönlichen Bedürfnissen eingegangen.

05.05.2024
Christian Braeuner

Christian Braeuner

Hoesch & Partner haben es mir ermöglicht meine UK Personal Pensions in ein QROPS zu übertragen. Die Kommunikation mit meinem Ansprechpartner Herrn Heil war sehr professionell, zielgerichtet und immer angenehm und optimistisch, obwohl einer der beiden UK Versicherer von allen Beteiligten viel Geduld gefordert hat. Vielen herzlichen Dank nochmals an dieser Stelle.

07.05.2024

Sie fragen Wir antworten

Welche Schäden deckt die Privathaftpflichtversicherung?

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet gemäß § 823 BGB mit seinem kompletten Vermögen . Und das im Zweifel ein Leben lang.
Die Privathaft­pflicht übernimmt die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche aus dem privaten Bereich. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögens­schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe.
Dabei sind alle Handlungen des Versicherungs­nehmers als Privat­person versichert. Berufliche sowie außergewöhnlich gefährliche Tätigkeiten sind in der Regel nicht versichert.

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Der Versicherungs­schutz ist in der Privathaftpflicht ziemlich weit gefasst. Bei einem Familien­vertrag sind immer der Versicherungs­nehmer, der Lebenspartner und die Kinder mitversichert.
Die Kinder des Versicherungs­nehmers bleiben in der Regel in der privaten Haftpflicht­versicherung so lange mitversichert, bis sie die erste Ausbildung oder das Erst­studium abgeschlossen haben und eine dauerhafte Tätigkeit aufnehmen.
Mit­versichert sind auch Kaninchen, Meer­schweinchen, Vögel, Katzen und andere zahme Kleintiere . Je nach Gesellschaft können auch Ziegen und Schafe mitversichert sein, sofern sie als Luxus­tiere ohne land­wirtschaftliche Nutzung gehalten werden.
Für Hunde und Pferde muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden.

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Die Privat­haftpflicht­versicherung wird von fast allen Versicherern angeboten. Dementsprechend groß sind auch die Leistungs­unterschiede: Es gibt unter anderem Tarife mit Selbstbeteiligung, Tarife mit Schaden­freiheitssystem und Premium-Tarife mit besonders vielen Einschlüssen. Nicht jede Erweiterung ist unbedingt sinnvoll, andere sind hingegen absolut notwendig. 
Die meisten Versicherungs­gesellschaften erweitern den Versicherungs­schutz in der Privathaftpflichtversicherung. So ist in der Regel automatisch eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflich­tversicherung für das selbst genutzte Einfamilienhaus enthalten, ebenso wie eine Bauherren­haftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Bausumme.
Einige Anbieter schließen zusätzlich auch eine Haftpflicht­versicherung für einen Öltank ein. Auch dafür gelten gewisse Höchst­grenzen, die eingehalten werden müssen (je nach Anbieter zwischen 3.000 l und 10.000 l Fassungsvermögen).

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Die Forderungs­ausfalldeckung ist eine Erweiterung des Versicherungs­schutzes, die immer sinnvoll ist.
Wenn dem Versicherungs­nehmer ein Schaden von einem Dritten zugefügt wird, der nicht über eine Privathaftpflicht­versicherung verfügt, übernimmt die eigene Versicherung die Entschädigung­sleistung und nimmt den Schadens­verursacher in Regress.
Bei den meisten Gesellschaften gilt für diese Deckung eine Selbst­beteiligung von 2.500 €, damit nicht schon Kleinst­schäden gemeldet werden.

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Gefälligkeitsschäden sollten in der Privathaftpflicht­versicherung auf jeden Fall mitversichert werden.
Das klassische Beispiel ist der Fernseher, der beim Umzug eines Bekannten herunterfällt und dadurch beschädigt wird. Hier wollte der Versicherungs­nehmer dem Bekannten behilflich sein, wodurch er nach strenger Definition in der Privathaftpflich­tversicherung nicht mitversichert wäre. 

Unsere Testsieger haben diesen Punkt mitversichert.

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Kinder sind generell erst ab einem Alter von sieben Jahren deliktfähig, im Straßen­verkehr sogar erst mit zehn Jahren.
Verursachen jüngere Kinder einen Schaden, kann der Geschädigte keine Ansprüche geltend machen, da die Haftungs­grundlage fehlt.
Viele Gesellschaften versichern dieses Risiko aber mit und leisten eine Entschädigung, wenn der Versicherungs­nehmer ein berechtigtes Interesse an der Regulierung hat. 

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