Bürohaftpflicht

Haftpflicht

„Unternehmer haften für Personen- und Sach­schäden inner­halb ihrer Räum­lich­keiten. Eine pass­genaue Büro­haft­pflicht­ver­sicherung schützt Sie vor be­rech­tigten und un­berech­tigten An­sprüchen."

Alexander Ebert Senior Berater

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Abdeckung unter­neh­merischer Risiken Wir sondieren den Markt für Sie

Unterneh­merische Tätig­keit ist immer mit Risiken ver­bunden. Der Schutz vor finan­ziellen An­sprüchen, die aus Personen- oder Sach­schäden resul­tieren, sollte für Betriebs­inhaber hohe Prio­rität haben. Die Büro­haft­pflicht­ver­sicherung über­nimmt die Prüfung der gestell­ten An­sprüche und zahlt berech­tigte Ent­schädi­gungen an den An­spruch­steller. Über­höhte oder unbe­gründete Forde­rungen hin­gegen werden durch die Ver­sicherungs­gesell­schaft ge­kürzt oder abge­lehnt. Der Ver­sicherungs­nehmer erhält somit zwei ver­schie­dene Leis­tungen durch eine Police. Zum einen werden finan­zielle Forde­rungen über­nommen. Zum anderen leistet der Ver­sicherer einen passiven Rechts­schutz und vertritt den Ver­sicherungs­nehmer sogar gericht­lich, wenn ein An­spruch­steller nicht mit der Regu­lierung eines Schaden­falls ein­ver­standen ist.
Die Büro­haft­pflicht bietet aber keine Deckung bei reinen Ver­mögens­schäden, die nicht durch einen Personen- oder Sach­schaden ent­standen sind. Wenn Sie dieses Risiko ver­sichern möchten, benö­tigen Sie zu­sätz­lich eine Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung (D&O).

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Kundenstimmen Das sagen unsere Kunden

A F

A F

Ich habe mich von Herrn Heil zum Thema Berufsunfähigkeit beraten lassen. Dabei habe ich mich durchweg gut aufgehoben gefühlt. Eine Terminfindung war immer leicht und zeitnah möglich. Die Beratung empfand ich als sehr angenehm. In den Gesprächen ist Herr Heil in Ruhe und verständlich auf all meine Rückfragen eingegangen. Innerhalb kurzer Zeit konnte er mir eine passende Versicherung vermitteln.

03.03.2025
Isabel R.

Isabel R.

Die Beratung durch Herrn Michael Koch war einfach erstklassig. Mit viel Fachwissen und Engagement hat er sich viel Zeit genommen, meine individuelle Situation zu analysieren und mir maßgeschneiderte Lösungen aufzuzeigen. Besonders schätze ich seine transparente und verständliche Art, auch komplexe Themen zu erklären. Ich fühle mich jetzt rundum gut abgesichert und weiß, dass ich mich jederzeit auf seine Unterstützung verlassen kann. Ich kann Herrn Michael Koch uneingeschränkt weiterempfehlen! Vielen lieben Dank!

24.02.2025
Francesco C.

Francesco C.

Ich wurde von Michael Koch aus Frankfurt beim Wechsel in die private Krankenversicherung beraten und habe mich während des gesamten Prozesses gut aufgehoben gefühlt. Er hat sich viel Zeit genommen, um meine Fragen ausführlich zu beantworten, war immer freundlich und hat alles klar und verständlich erklärt. Ich hatte jederzeit den Eindruck, gut informiert zu sein und eine durchdachte Entscheidung treffen zu können.

05.03.2025

Sie fragen Wir antworten

Welche Schäden deckt eine Büro­haft­pflicht­ver­siche­rung ab?

Die Bürohaft­pflicht umfasst den Schutz vor An­sprüchen, die durch Personen- oder Sach­schäden an den Be­triebs­in­haber ge­stellt werden. Ver­mögens­schäden sind nicht mit­ver­sichert, für diese muss eine zu­sätz­liche Berufs- oder Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­siche­rung ab­ge­schlossen werden. Mög­liche Schaden­fälle gibt es viele.

Betriebs­inhaber haften für alle Schäden, die Kunden oder Man­danten im Büro ver­ur­sachen. Wenn ein Kunde über ein schlecht ver­legtes Kabel stol­pert und sich dabei verletzt, kann die Schaden­höhe schnell in den fünf­stel­ligen Be­reich schnellen. Das­selbe gilt für Passan­ten, die im Winter auf­grund von Glätte vor dem Büro aus­rutschen. In der Regel wird auch für einen solchen Scha­den der Be­triebs­in­haber haft­bar ge­macht.

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Kein Ver­sicherungs­schutz be­steht für Ver­mögens­schäden, die nicht aus einem Personen- oder Sach­schaden resul­tieren. Für diese muss eine sepa­rate Ver­siche­rung ab­ge­schlos­sen werden. Außer­dem ver­weigert der Ver­sicherer bei vor­sätz­lichen Taten die Leis­tung aus dem Ver­sicherungs­vertrag. Wer grob fahr­lässig einen Scha­den ver­ur­sacht, muss mit einer Kür­zung der Ent­schädi­gungs­leistung rechnen und einen Teil des Scha­dens aus eigener Tasche über­nehmen.

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Versichert sind der Betriebs­in­haber sowie alle an­ge­stellten Mit­arbeiter im Rahmen ihrer dienst­lichen Tätig­keit. Außer­dem wird das Betriebs­stätten­risiko ab­ge­sichert. Dieses um­fasst die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht (z.B. Streu­risiko) und eine Bau­herren­haft­pflicht­ver­sicherung für Bau­vor­haben bis zu einer be­stim­mten Ober­grenze.

Je nach Ver­siche­rungs­gesell­schaft lässt sich auch der Ge­brauch von nicht-­ver­sicherungs­pflich­tigen Kraft­fahr­zeugen ohne Bei­trags­zu­schlag mit­ver­sichern. In der Büro­haft­pflicht­ver­sicherung sind in der Regel auch immer das Umwelt­haft­pflicht­risiko und eine Inter­net­haft­pflicht mit­ver­sichert.

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Grund­sätz­lich besteht der Ver­sicherungs­schutz für die Haupt­nieder­lassung des Unter­neh­mens. Weitere Be­triebs­stätten können aber in den Ver­sicherungs­vertrag ein­be­zogen werden. Die Mitarbeiter sind in erster Linie während Ihrer Tätig­keiten in Deutsch­land ver­sichert, auf Wunsch ist aber auch eine Deckung für die Euro­päische Union möglich.

Für Dienst­reisen gilt in der Regel ein welt­weiter Ver­sicherungs­schutz ohne Zu­schläge. Normale betrieb­liche Tätig­keiten lassen sich aller­dings nur auf An­frage auch welt­weit ver­sichern. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie ein indi­viduelles Ange­bot be­nöti­gen, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Wird das Unter­neh­men mit An­sprüchen kon­fron­tiert, sollten diese schnellst­mög­lich an den Ver­sicherer weiter­ge­leitet werden. Die Ver­sicherungs­gesell­schaft prüft dann den Schaden­fall und reguliert berech­tigte An­sprüche. Über­höhte oder unbe­rech­tigte Forde­rungen werden vom Ver­siche­rungs­unter­nehmen ab­ge­lehnt be­ziehungs­weise ge­kürzt.

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