Rechtsschutzversicherung

Haftpflicht-Beratung vom Versicherungs­makler

„Streitig­keiten vor Ge­richt sind in Deutsch­land immer mit hohen Kos­ten ver­bunden. Mit einer Rechts­schutz­versicherung können Sie das Risiko ab­mildern und sich ganz auf den Be­trieb Ihres Unter­nehmens konzen­trieren."

Matthias Heil Senior Berater

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Finanzieller Schutz bei Rechtsstreitigkeiten Wir sondieren den Markt für Sie

Ist die Rechts­schutz­versicherung für Fir­men modular auf­gebaut, lässt sich der Versicherungs­schutz indivi­duell an den je­weiligen Be­trieb an­pas­sen. Hoesch & Partner berät Firmen­kunden bereits seit 1983 zur Firmen-­Rechts­schutz­ver­sicherung und ist auch Ihnen gerne bei der Aus­wahl des rich­tigen Pro­duktes be­hilflich.

Die Schritte im Einzelnen:

Zu­nächst er­stel­len wir eine umfang­reiche Risiko­analyse für Ihren Betrieb. Auf dieser Basis er­halten Sie  maß­ge­schnei­derte An­gebote, die genau zu Ihrem persön­lichen Be­darf passen. Durch die Aus­wahl aus mehr als 100 Ver­sicherungs­gesell­schaften finden wir auch den für Sie passenden Tarif.

Darauf achten wir:

  • Ra­batte und Sonder­kondi­tionen bei Schaden­freiheit
  • Spezielle Rechts­schutz­versicherung für Ärzte
  • Verschiedene Module für den optimalen Rechtsschutz

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich. Sie haben Fragen zur Rechts­schutz­versicherung?

Kontak­tieren Sie uns jeder­zeit. Wir freuen uns auf Ihre Nach­richt!

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Der un­ab­hängige Be­rater mit dem Service-­Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr un­ab­hängiger Ver­sicherungs­makler mit maß­geschnei­derter und un­ab­häng­iger Be­ratung für Privat-­ und Firmen­kunden. Wir stellen Sie – un­sere Kun­den – in den Mittel­punkt.

  • Optimierung: Ver­schie­dene Mo­dule für den opti­malen Rechts­schutz
  • Service: Wir zeigen auf, welche wich­tigen The­men bisher ver­nach­lässigt wurden
  • Transparent: Um­fas­sende Hand­lungs­em­pfehlung unter Nen­nung der Aus­wahl­kriterien
  • Individuell: Zukunfts­sichere Vor­schläge nach Ihren Wün­schen und Vor­stellungen
  • Un­ab­hängig & un­verbind­lich: Kosten­freie und un­ver­bindliche Erst­beratung
  • Experten: Be­ratung durch fest­an­gestellte und zerti­fizierte Ver­sicherungs­berater
  • Synergie: Ab­deckung von Zusatz­themen

Spezielle Rechts­schutz­ver­sicherung für Ärzte

Streitig­keiten vor Gericht sind in Deutsch­land immer mit hohen Kosten ver­bunden und nicht jeder ist bereit, das finan­zielle Risi­ko hierfür zu tragen. Mit einer Rechts­schutz­ver­sicherung für Ärzte kön­nen Sie das Risiko ab­mildern und sich ganz auf den Betrieb Ihrer Praxis konzen­trieren.

Übrigens: Der Ver­sicherungs­schutz im Rechts­schutz für Ärzte kann modular auf­gebaut werden.

So lässt sich dieser ganz an Ihren per­sön­lichen Be­darf anpassen. Sind Sie alleine tätig, be­nötigen Sie keinen Rechts­schutz für Arbeit­geber, haben Sie An­gestel­lte, ist diese Tarif­er­weit­erung die rich­tige Wahl.

Auch Streitig­keiten in privaten Be­reichen lassen sich in der Rechts­schutz­versicherung für den Arzt mit­ver­sichern. Bei einem ver­sicherten Schaden­fall müs­sen Sie ledig­lich die ver­ein­barte Selbst­be­teiligung tragen, alle wei­teren Kosten werden vom Rechts­schutz­versicherer übernommen. Be­son­ders wichtig ist dieser Schutz bei Streitig­keiten vor Arbeits­ge­richten, denn dort trägt jede Seite ihre Kosten in der ersten In­stanz selbst, völlig un­ab­hängig vom Aus­gang des Pro­zesses.

Indi­viduelle An­passung basie­rend auf un­serer lang­jähr­igen Er­fahrung

Der Ver­sicherungs­schutz für Ärzte lässt sich jeder­zeit an Ihre Be­dürf­nisse an­pas­sen.

Wenn Sie kurz vor Gründung Ihrer Arztpraxis oder einer Nieder­lassung eines Ärztehauses stehen, können Sie bereits eine passende Rechts­schutz­ver­sicherung ab­schließen und profi­tieren dann von ver­güns­tigten Prämien.

Endet dagegen Ihr Berufs­leben, kann Ihre Rechts­schutz­ver­sicherung auch be­stehen bleiben, die Prämien redu­zieren sich dann deutlich. Hoesch & Partner ist schon seit vielen Jahren auf dem deutschen Markt als Ver­siche­rungs­makler erfolgreich tätig und unter­stützt Sie gerne bei der Aus­wahl des für Sie pas­sen­den Tarifs in der Rechts­schutz­ver­sicherung für Ärzte.

Wir ermitteln Ihren per­sön­lichen Bedarf und er­stellen auf dieser Basis ein maß­ge­schnei­dertes An­gebot.

Über unser Kontakt­formular können Sie uns jeder­zeit eine Nach­richt hinterlassen, alternativ er­reichen Sie uns auch tele­fonisch in unseren Nieder­lassungen. Hoesch & Partner Ver­sicherungs­makler freut sich auf Ihre An­frage zur Rechts­schutz für Ärzte.

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Bitte füllen Sie das For­mular mög­lichst voll­ständig aus. Wir kontakt­ieren Sie in Kürze mit Termin­vor­schlägen für Ihre persön­liche Be­ratung. Tele­fonisch er­reichen Sie uns unter 069 / 71 70 75 40.

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Warum brauche ich eine Rechts­schutz­versicherung?

Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland leider noch immer zwei unter­schied­liche Dinge. Unter­nehmen sind einem hohen finan­ziellen Risiko aus­gesetzt, wenn es zu Rechts­streitig­keiten kommt.

Die Höhe der Anwalts-­ und Gerichts­gebühren be­misst sich nach dem Streit­wert und die tat­säch­lichen Kos­ten liegen schnell bei einigen Tau­send Euro. Bei einer erfolg­reichen Klage werden die Kos­ten für den Streit zwar in der Regel dem Unter­leg­enen auf­erlegt, bis dahin müssen Unter­nehmen aber für sämt­liche Kosten in Vor­leis­tung gehen.

Beim Arbeits­recht zahlt sogar jede Seite ihre Kos­ten in der ersten Instanz selbst. Mit einer Rechts­schutz­versicherung für Firmen lässt sich das Kosten­risiko deutlich redu­zieren.

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Die Ver­sicherungs­gesell­schaften bieten ein modu­lares System zur Ver­siche­rung von vielen Ri­siken. In der Grund­deckung lässt sich allein das Ri­siko aus dem Unter­nehmens­betrieb ver­sichern. Dazu ge­hören zum Bei­spiel Steuer­streitig­keiten und bei Ver­fahren wegen Ver­letz­ungen von Daten­schutz­ge­setzen.

Optional sind weitere Pakete hinzu­buch­bar. So lassen sich auch Streitig­keiten mit Arbeit­neh­mern in der Rechts­schutz für Firmen ver­sichern. Außer­dem können Ver­fahren im Verkehrs-­ und Gebäude­bereich ab­gedeckt werden.

Weitere Zusatz­leis­tungen sind möglich. Mit einem Spezial-­Straf-­Rechts­schutz lassen sich auch ver­meint­liche Vor­satz­taten ab­sichern. Das kann zum Bei­spiel sinn­voll sein, wenn dem Unter­nehmen Steuer­hinter­ziehung oder das il­legale Ent­sorgen von Müll vor­geworf­en wird.

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Neben dem rein­en Rechts­schutz­vertrag bieten die meis­ten Gesell­schaf­ten auch noch zusätz­liche Ser­vices für den Ver­sicherungs­nehmer. So gibt es in der Regel eine Hot­line, bei der sich Ver­sicherungs­nehmer un­ver­bindlich und kosten­los über Rechts­themen infor­mieren können und eine Ein­schätz­ung von kon­kreten Fällen erhal­ten können.

Viele Ver­sicherer bieten auch einen inter­nen Bereich auf der Home­page an, in dem Ver­sicherungs­nehmer Zugriff auf Muster­verträge und andere Vor­lagen haben. Zu­sätzlich be­steht bei vielen Ver­sicherungs­gesell­schaften die Möglich­keit, Inkasso­services zu ver­günstig­ten Kondi­tionen zu er­halten.

Hoesch & Partner erläutert Ihnen gerne die Möglich­keiten zur zu­sätz­lichen Ab­siche­rung bei der Firmen-­Rechts­schutz­versicherung.

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Die Rechts­schutz­ver­sicherung für Firmen bietet nicht in allen Fällen Ver­sicherungs­schutz. Schwere Ver­brechen wie Mord, Tot­schlag und vor­sätz­liche Körper­ver­letzung sind grund­sätz­lich aus­ge­schlossen. Außer­dem leistet der Ver­sicherer nicht, wenn die Taten vor­sätz­lich be­gangen worden sind.

Mit Aus­nahme des Spezial-­Straf-­Rechts­schutzes gilt die Leist­ungs­freiheit sogar, wenn dem Ver­sicherungs­nehmer lediglich eine vor­sätz­liche Tat vor­geworf­en wird. Außer­dem ist für die meis­ten Unter­nehmen kein Firmen­vertrags-­Rechts­schutz möglich.

Alle Ver­träge, die direkt den Haupt­geschäfts­bereich der Firma be­tref­fen, sind dann aus­ge­schlossen.

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Einige Rechts­schutz­ver­sicherer bieten grund­sätzlich eine un­be­grenzte Deck­ungs­summe an, es gibt aber auch Tarife, die die Höchst­ent­schädi­gung auf 500.000 € oder 1.000.000 € be­schränken. Es kommt immer auf die indivi­duelle Betriebs­situation an.

Wir helfen Ihnen gern bei der rich­tigen Aus­wahl der Ver­sicherungs­summe, sprechen Sie uns einfach an.

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Der Rechts­schutz für Ärzte leistet eine Ent­schädi­gung für die Anwalts-­ und Gerichts­kosten, wenn der Ver­sicherungs­nehmer einen Scha­den in einem der ver­sicher­ten Be­reiche meldet. Diese Be­reiche sind ab­hängig vom ge­wünsch­ten Ver­sicherungs­schutz. Generell immer ver­sichert sind Streitig­kei­ten im beruf­lichen Be­reich, zum Bei­spiel mit dem Finanz­amt oder mit Be­hörden.

Ebenfalls ver­sichert werden können Rechts­streitig­keiten mit An­ge­stellten und Klagen im Verkehrs­bereich. Wenn ein Patient Schadens­an­forde­rungen stellt, ist in erster Linie die Haft­pflicht­ver­sicherung zu­ständig, um die For­derungen zu prüfen.

Steht der Vor­wurf einer vor­sätz­lichen Tat im Raum, können Leis­tungen be­an­tragt werden, wenn der Spezial-­Straf-­Rechts­schutz mit­versichert ist. Optional sind auch weitere Er­weite­rungen möglich, zum Bei­spiel für Streitig­keiten im Ge­bäude­bereich.

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Streitig­keiten vor Gerich­ten können sehr schnell teuer werden. Die Ge­bühren für den Anwalt und das Gericht be­messen sich nach dem Streit­wert. Dieser wird in der Regel rela­tiv hoch an­ge­setzt, sodass selbst bei ver­meint­lich kleinen Streit­fällen hohe Ge­bühren fällig werden. In den meis­ten Be­reichen werden die Kos­ten für den Rechts­streit dem Ver­lierer auf­erlegt, den­noch müssen beide Seiten für Ihre Kosten zu­nächst in Vor­leistung gehen.

Schnell ent­stehen Kosten von meh­reren Tausend Euro. Mit einer Rechts­schutz­ver­sicherung für den Arzt kann das Kosten­risiko mini­miert werden. Außer der ver­traglich ver­ein­barten Selbst­betei­ligung fallen keine weiter­en Kosten an, selbst wenn der Pro­zess nicht gewon­nen werden sollte.

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Die meisten Rechts­schutz­ver­sicherer er­mög­lichen Ihren Kunden zusätz­liche Leis­tungen gegen eine ver­güns­tigte Ge­bühr. So können Sie zum Bei­spiel Ihre Forde­rungen zu güns­tigen Kondi­tionen von einem In­kasso­büro ein­treiben lassen. Das­selbe gilt auch für Boni­täts-­ und Adress­aus­künfte. Außer­dem stel­len viele Ver­sicherer ein eigenes Kunden­portal zur Ver­fügung, in dem Sie Muster­an­schreiben und Ver­trags­vor­lagen finden.

In der Regel unter­halten die Rechts­schutz­ver­sicherer außer­dem eine spezielle Hot­line, über die Sie kurz­fristig einen kompe­tenten anwalt­lichen Rat er­halten können, wenn Sie eine Frage zu einem spe­ziellen oder all­ge­meinen Fall haben.

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Generell ist eine un­be­grenzte Ver­sicherungs­summe rat­sam. Viele Ver­siche­rer bieten diese Leistung bereits und die Mehr­prämie im Vergleich zu Ver­siche­rern mit be­grenzter Ver­sicherungs­summe (zum Beispiel 300.000 € oder 500.000 €) ist re­lativ gering. Hoesch & Partner berät Sie gern bei der Aus­wahl der bes­ten Ver­sicherungs­summe und dem rich­tigen Ver­siche­rer für Ihren Ver­sicherungs­bedarf.

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Bei vielen Leis­tungs­arten gibt es eine Warte­zeit, die ein­ge­halten werden muss, bevor der Ver­sicherungs­nehmer Leis­tungen aus dem Ver­trag be­an­tragen kann. Wer bereits eine Rechts­schutz für Ärzte hat und den Ver­sicherer wech­seln will, ist gut beraten auf einen naht­losen Über­gang zu ach­ten, damit die Warte­zeiten beim neuen Ver­siche­rer ent­fallen. In der Regel beträgt die Warte­zeit drei Mo­nate.

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