Vermögens­schaden­haftpflicht

Haftpflicht-Beratung vom Versicherungs­makler

„Die Vermögens­schaden­haft­pflicht ist Ihr persön­licher "Fall­schirm" und schützt Sie vor dem freien Fall, wenn in der Be­ratung Ihrer Kunden un­be­ab­sichtigt etwas schief­geht."

Hans-Jörg Niessen Bereichsleiter

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Die Absiche­rung vor Schaden­ersatz­forde­rungen Wir ver­mitteln den opti­malen Vermögens­schaden­haft­pflicht­schutz für Sie und Ihre Firma

Fehler ge­hören zum Berufs­all­tag dazu und lassen sich nicht immer ver­meiden. Umso wich­tiger ist ein um­fas­sender Schutz um die Folgen ab­zu­mildern oder ab­zu­wenden, denn hohe Schaden­ersatz­an­sprüche Dritter (Ge­schä­digter) be­drohen Ihre Exis­tenz. Das Gleiche gilt für Ab­wehr­kosten um un­be­rechtigte An­sprüche ab­zu­wehren. Daher ist die Ver­mögens­schaden­haft­pflicht für alle be­raten­den Berufe ele­mentar wichtig, teils ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben und in jedem Fall die Pflicht­ver­sicherung Nummer eins.

Unsere Experten be­raten Sie um­fassend:

  • Er­arbei­tung einer um­fassen­den und dedi­zierten Risiko­be­wertung
  • Ver­mittlung des opti­malen Ver­sicherungs­schutzes zu fairen Kondi­tionen
  • Beratung zu Ein­fluss­grössen wie: Ver­siche­rungs­summe, Selbst­betei­ligung oder Haftungs­be­schrän­kungen
  • Bedarfs­analyse unter Berück­sich­tigung berufs­gruppen­spezi­fischer Be­sonder­heiten

§34c Nr. 4 Gewo August 2018: Neue Pflicht­ver­sicherung für Im­mobilien­makler und -ver­walter

Ab sofort sind auch Ver­walter von Miet­objek­ten, sowie Per­sonen und Unter­neh­men be­troffen die bis­lang laut Gewo aus­ge­nommen waren.

Nutzen Sie unsere Bera­tung und den Optimie­rungs­service für kleine und mittel­stän­dische Immo­bilien­makler und -ver­walter sowie Kunden und Interes­senten mit be­stehen­der Berufs- oder Vermö­gens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung!

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Der Berater mit dem Ser­vice-­Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr Ver­siche­rungs­makler mit maß­ge­schnei­derter Bera­tung für Privat- und Firmen­kunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittel­punkt.

  • Individuell: Pass­genaue Er­mit­tlung des ge­eig­neten Ver­siche­rungs­schutzes
  • Professionell: Be­ratung durch fest­an­ge­stellte Ex­perten
  • Transparent: Indivi­dueller und trans­paren­ter Re­search Pro­zess unter Nennung der Aus­wahl­kriterien
  • Service Excellence: Inhouse-­Schaden­service und profes­sionelle kunden­orien­tierter Rundum-­Service
  • Ganz­heit­lich & Persön­lich: Die lang­jähr­ige Er­fah­rung Ihres An­sprech­partners und umfassende Markt­trans­parenz sichern Ihnen maß­ge­schnei­derte und optimale Lö­sungen
  • One face to the customer: Ein fester An­sprech­partner für Ihre opti­male Be­treu­ung
  • Markt­überblick: Her­vor­ragende Branchen­kennt­nisse und lang­jährige Be­zieh­ungen zu allen rele­vanten Ver­siche­rern
  • Know-how: Er­fah­rung seit 1983 und über 50.000 zufrie­dene Kunden

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Kundenstimmen Das sagen unsere Kunden

Felix H

Felix H

Super schneller Antragsprozess und sehr netter Mitarbeiter! Ich hatte mit einem anderen Makler wenig Erfolg bei der Suche und mich daher in einem zweiten Versuch an Hoesch gewendet. Herr Yakut war sehr freundlich und gefühlt rasend schnell - ein krasser Gegensatz zu meinem Makler davor. Alles wurde gut erklärt, es wurde auch auf meine Wünsche eingegangen und ich war wirklich sehr zufrieden! :)

30.11.2024
Daniela Bergmann

Daniela Bergmann

Matthias Heil hat sich Zeit genommen und umfassend, abwägend und unabhängig beraten. Mit 20 Jahren Erfahrung bei Hoesch&Partner konnte er alle Themen gut und verständlich erläutern und hat sogar Themen angesprochen, die über die übliche Beratungsleistung hinaus gingen. Herzlichen Dank für die fundierte und kompetente Beratung.

12.11.2024
Chris 777

Chris 777

Der ganze Prozess bis zur Versicherung war sehr transparent. Alle notwendigen Informationen in jedem Prozessschritt wurden mir gezeigt und nur mit meinem Einverständnis die nächsten Schritte im Prozess angegangen. Frau Anderson war sehr geduldig und hilfsbereit.

10.12.2024

Sie fragen Wir antworten

Warum wird eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht be­nö­tigt?

Für unbe­ab­sich­tigte Be­ratungs­fehler, die bei Ihren Kun­den fi­nan­zielle Schä­den ver­ur­sachen, haften Sie in der Regel un­be­grenzt mit Ihrem Privat­ver­mögen. Dazu müs­sen Sie nicht einmal grob fahr­lässig han­deln. Eine Frist ver­säumt, ein Zu­lagen­an­trag ver­ges­sen, ein Gesetz­/eine Vor­schrift falsch inter­pre­tiert? Auch klei­ne Fehler kön­nen große fi­nan­zielle Schä­den hervor­rufen. Schnell werden die Schaden­ersatz­an­sprüche, die daraus resultieren, exis­tenz­be­drohend.

Für Kammer­berufe ist der Ab­schluss einer solchen Ver­siche­rung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben – zum Bei­spiel für Rechts­an­wälte nach § 51 BRAO. Aber auch No­tare, Wirt­schafts­prüfer, Steuer­be­rater und andere Be­rufs­gruppen müssen vor An­tritt ihrer Be­schäf­tigung eine Berufs­haft­pflicht­ver­siche­rung ab­schlie­ßen.

Das zeigt: Die Aus­wahl der rich­tigen Ver­mögens­schaden­haft­pflicht muss auf Sie ab­ge­stimmt sein. Ein Ver­gleich zwi­schen ver­schie­denen Berufs­haft­pflicht­ver­siche­rungen ist daher über­aus wich­tig. Um die opti­male Po­lice aus­zu­wählen, lassen Sie sich gerne von unseren Spe­zia­listen be­raten.

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Eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht schützt Sie vor fi­nan­ziellen Schaden­ersatz­an­sprüchen Drit­ter. Sie be­gleicht be­rech­tigte und schützt vor un­be­rech­tigen An­sprüchen.

Die Ver­siche­rung leistet im Schaden­fall bis zu dem Höchst­be­trag, den Sie als Ver­siche­rungs­summe ge­wählt und fest­ge­legt haben.

Bei Pflicht­ver­siche­rungen gibt es ge­setz­lich fest­gele­gte Mindest­ver­siche­rungs­summen. Eine Auf­stockung macht in vielen Fällen für Sie Sinn und ist auch notwendig. Die ge­setz­liche Min­dest­summe sollte die Unter­grenze für Ihre Po­lice darstellen.

Selbst­ver­ständ­lich helfen wir Ihnen durch eine indi­viduelle Em­pfeh­lung.

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Wer ver­schie­dene An­ge­bote an­for­dert, stellt fest: Im Preis-­Leistungs-­Ver­hältnis gibt es große Unter­schiede. Welche Ver­mögens­schaden­haft­pflicht ge­eignet ist, hängt von indi­viduellen Risiko­fak­toren ab, unter anderem Ver­sicherungs­summe, Selbst­betei­ligung und ver­ein­barte Haftungs­be­schrän­kungen.

Einen auf Ihren Be­darf ab­gestim­mten Ver­gleich bieten wir Ihnen in einem un­ver­bind­lichen Be­ratungs­ge­spräch.

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  1. Vermögens­schäden opti­mal ab­sich­ern: Be­schrän­ken Sie sich nicht auf ge­setz­liche Min­dest­summen, sondern über­legen Sie mit uns zu­sam­men, wie hoch die Ver­siche­rungs­summe Ihrer Berufs­haft­pflicht sein sollte.
  2. Rechts­an­wälte, Steuer­be­rater und Wirt­schafts­prüfer sollten vor je­dem grö­ßerem Mandat prüfen, ob die Deckungs­summe im Scha­den­fall aus­reicht.
  3. Bei Sozie­täten haften alle So­zien ge­mein­sam, wenn einer von Ihnen einen Ver­mögens­schaden ver­ur­sacht. Oft wird die durch­schnitt­liche Deckungs­summe aller Berufs­haft­pflicht­ver­siche­rungen heran­ge­zogen. Hier be­nötigt es Klar­heit von den be­tei­ligten Ver­siche­rern. Ein­heit­liche Ver­siche­rungs­summen sind oft die Lö­sung.
  4. Bei einer Kanz­lei an­ge­stellte An­wälte können eine güns­tigere Berufs­haft­pflicht­ver­siche­rung für Rechts­an­wälte im Neben­be­ruf ab­schlie­ßen, da sie zu­sätz­lich über ihre Kanz­lei ab­ge­sichert sind.
  5. Ver­ein­baren Sie mit Kun­den oder Man­dan­ten eine Haftungs­be­grenzung? Dann be­nö­tigen Sie in vielen Fällen von Gesetz wegen eine hö­here Ver­siche­rungs­summe.
  6. Be­ach­ten Sie beim Ab­schluss einer Po­lice immer auch die Leis­tungs­aus­schlüsse: Wann greift die Ver­siche­rung nicht?
  7. Neben einer Ver­mögens­schaden­haft­pflicht be­nötigen Sie in der Regel eine Büro­haft­pflicht­ver­siche­rung, die für Sach- und Per­sonen­schäden im Büro­all­tag auf­kommt. Wir haben sehr güns­tige Rahmen­kondi­tionen für Sie in Er­gän­zung zur Ver­mögens­schaden­haft­pflicht. Das Gleiche gilt für Inhalt, Elek­tronik und Cyber­ver­sicherung.

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