Vertrauensschadenversicherung
Haftpflicht-Beratung vom Versicherungsmakler
„Eine Vertrauensschadenversicherung schützt Sie und Ihr Unternehmen vor Vermögensschäden, die aus vorsätzlichen, unerlaubten Handlungen durch sogenannte Vertrauenspersonen des Unternehmens entstanden sind.“
Schutz bei vorsätzlich verursachten Vermögensschäden Wir sondieren den Markt für Sie
Eine Vertrauensschadenversicherung schließt eine mögliche Deckungslücke zu der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung) , welche bezüglich der Risikobeschränkung bei wissentlichen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen besteht. Diese Versicherung ist jedoch keinesfalls identisch mit der Vermögensschadenhaftpflicht, sondern stellt eine Ergänzung dieser dar.
Da die Risiken, abhängig vom Umfang des Auftrages, die geforderte Mindestversicherungssumme schnell überschreiten können, ist beispielsweise ein Notar oder ein Manager gut beraten, stets selbstständig zu überprüfen, ob die bestehende Versicherungssumme ausreicht oder diese gegebenfalls erhöht werden muss. Für den Fall, dass er nicht für einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen die von ihm im Rahmen seiner Amtstätigkeit verursachten Vermögensschäden Dritter sorgt, haftet er unter Umständen mit seinem Privatvermögen.
Betrachtet man den Umfang der möglichen Schäden, kann dies beispielsweise für den Notar als Privatperson schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Besonders brisant: Schadenersatzansprüche verjähren erst nach 30 Jahren, daher muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits eine Versicherungssumme festgelegt werden, welche eventuelle in der Zukunft erkannte Schäden deckt.
Unsere unabhängigen Experten finden für Sie die optimale Lösung, solche Gefahren zu vermeiden.
Darauf achten wir:
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