Betriebliche Altersvorsorge - Frankfurt

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"Social Benefits sind auf dem Weg zum Standard und in absehbarer Zukunft ein Ausschlusskriterium für potentielle Arbeitnehmer. Mit Hoesch & Partner verschaffen Sie sich die perfekte Ausgangsposition am Arbeitsmarkt."

Maurizio Capra Spezialist bAV Großkunden

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Ihr Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet

  • Bilingual: Unsere Spezialisten beraten Sie gerne auch auf Englisch
  • Individuell: Ihr persönlicher Vertragsservice, optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
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Betriebliche Altersvorsorge Frankfurt Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Überbegriff für alle Leistungen, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Form von Altersversorgung, Invaliditätsversorgung und Versorgung der Hinterbliebenen bei Tod erbringt. Da die gesetzliche Rentenversicherung für viele inzwischen nicht mehr alle Kosten im Alter deckt, ist eine zusätzliche finanzielle Absicherung nötig. Die betriebliche Altersversorgung kann hier ein geeigneter Weg sein. Der Arbeitnehmer kann hierbei z. B. eine Zusatzrente über seinen Arbeitgeber aufbauen. Generell ist jeder Arbeitnehmer dazu berechtigt, einen Teil seines Lohns/Gehalts für eine betriebliche Altersversorgung zu nutzen. Allerdings entscheidet der Arbeitgeber allein, welches Modell er dafür zur Verfügung stellt. Bei häufigem Arbeitgeberwechsel sollte man daher überlegen, ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt, da Verträge manchmal nicht übernommen werden können. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen und Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge vor Ort in Frankfurt.

Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Es gibt fünf verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Dazu kommt die Möglichkeit der sogenannten Entgeltumwandlung. Dabei spart der Arbeitgeber einen Teil seines derzeitigen Bruttogehalts für die betriebliche Altersversorgung. Dieses Modell lohnt sich vor allem, weil die Möglichkeit zum Sparen von Steuern besteht. Jedes Modell hat aber seine eigenen Vor- und Nachteile, die von Ihrer individuellen Lebens- und Berufssituation abhängen. Ob für Sie beispielsweise eine Vorsorge über Pensionskasse, Direktversicherung oder doch Unterstützungskasse am besten ist, erläutern Ihnen unsere Mitarbeiter gerne. Hoesch & Partner berät Sie in Frankfurt über betriebliche Altersvorsorge und die Einzelheiten der genannten Modelle. Dabei ermitteln wir den individuellen Versicherungsbedarf, erstellen eine Gehaltssimulation mit und ohne betriebliche Altersvorsorge und helfen Ihnen bei allen wichtigen Entscheidungen.

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Kundenstimmen Das sagen unsere Kunden

Felix H

Felix H

Super schneller Antragsprozess und sehr netter Mitarbeiter! Ich hatte mit einem anderen Makler wenig Erfolg bei der Suche und mich daher in einem zweiten Versuch an Hoesch gewendet. Herr Yakut war sehr freundlich und gefühlt rasend schnell - ein krasser Gegensatz zu meinem Makler davor. Alles wurde gut erklärt, es wurde auch auf meine Wünsche eingegangen und ich war wirklich sehr zufrieden! :)

30.11.2024
Daniela Bergmann

Daniela Bergmann

Matthias Heil hat sich Zeit genommen und umfassend, abwägend und unabhängig beraten. Mit 20 Jahren Erfahrung bei Hoesch&Partner konnte er alle Themen gut und verständlich erläutern und hat sogar Themen angesprochen, die über die übliche Beratungsleistung hinaus gingen. Herzlichen Dank für die fundierte und kompetente Beratung.

12.11.2024
Chris 777

Chris 777

Der ganze Prozess bis zur Versicherung war sehr transparent. Alle notwendigen Informationen in jedem Prozessschritt wurden mir gezeigt und nur mit meinem Einverständnis die nächsten Schritte im Prozess angegangen. Frau Anderson war sehr geduldig und hilfsbereit.

10.12.2024

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Was ist eine Betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Überbegriff für alle Leistungen, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Form von Altersversorgung, Invaliditätsversorgung und Versorgung der Hinterbliebenen bei Tod erbringt. Da die gesetzliche Rentenversicherung für viele inzwischen nicht mehr alle Kosten im Alter deckt, ist eine zusätzliche finanzielle Absicherung nötig. Die betriebliche Altersversorgung kann hier ein geeigneter Weg sein. Der Arbeitnehmer kann hierbei z. B. eine Zusatzrente über seinen Arbeitgeber aufbauen. Generell ist jeder Arbeitnehmer dazu berechtigt, einen Teil seines Lohns/Gehalts für eine betriebliche Altersversorgung zu nutzen. Allerdings entscheidet der Arbeitgeber allein, welches Modell er dafür zur Verfügung stellt. Bei häufigem Arbeitgeberwechsel sollte man daher überlegen, ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt, da Verträge manchmal nicht übernommen werden können. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen und Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge vor Ort in Frankfurt.

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Es gibt fünf verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Dazu kommt die Möglichkeit der sogenannten Entgeltumwandlung. Dabei spart der Arbeitgeber einen Teil seines derzeitigen Bruttogehalts für die betriebliche Altersversorgung. Dieses Modell lohnt sich vor allem, weil die Möglichkeit zum Sparen von Steuern besteht. Jedes Modell hat aber seine eigenen Vor- und Nachteile, die von Ihrer individuellen Lebens- und Berufssituation abhängen. Ob für Sie beispielsweise eine Vorsorge über Pensionskasse, Direktversicherung oder doch Unterstützungskasse am besten ist, erläutern Ihnen unsere Mitarbeiter gerne. Hoesch & Partner berät Sie in Frankfurt über betriebliche Altersvorsorge und die Einzelheiten der genannten Modelle. Dabei ermitteln wir den individuellen Versicherungsbedarf, erstellen eine Gehaltssimulation mit und ohne betriebliche Altersvorsorge und helfen Ihnen bei allen wichtigen Entscheidungen.

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In den meisten Fällen überweist der Arbeitgeber einen bestimmten Geldbetrag auf einen Vertrag zur Altersvorsorge. Wenn der Geldbetrag vom Einkommen des Arbeitnehmers umgewandelt wird, ist dieser Sparbeitrag steuer-und ggf. sozialversicherungsfrei. Die Sparbeiträge können auch durch den Arbeitgeber finanziert werden. Diese wären für den Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzbar.

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Seit 2002 hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch sein Bruttogehalt für eine bAV umzuwandeln. Bei Neuverträgen im Rahmen einer Direktversicherung, Pensionskasse/Pensionsfonds müssen die Ersparnisse des Arbeitgebers seit 2019 an den Arbeitnehmer weitergegeben werden. Hierfür können pauschal 15 % Zuschuss in den bAV-Vertrag des Arbeitsnehmers eingezahlt werden.

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Die bAV bietet einem Arbeitgeber ganz verschiedene Vorteile, beispielsweise die Gewinnung, Bindung und Motivation der Mitarbeiter. Des Weiteren bestehen, je nach Gestaltungsform, weniger Verwaltungsaufwand sowie optimale Konditionen bei Gruppenverträgen. Es kommt also auf die Prioritäten des Arbeitgebers an, welche Vorteile überwiegen.

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Der Arbeitnehmer erhält die Chance eine staatlich geförderte Zusatzrente aufzubauen. Auf die Sparbeiträge werden in der Ansparphase weder Steuern noch Sozialabgaben (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) entrichtet. Durch die steuer- und sozialversicherungsfreie Ansparung kann man bei gleicher Nettoinvestition mehr Geld ansparen, als es bei einer privaten Altersvorsorge der Fall ist. Grundsätzlich wird zudem ein Arbeitgeber Zuschuss bezahlt.

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Gemäß § 1a BetrAVG hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegen seinen Arbeitgeber, einen Teil seines vereinbarten Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Bei der Entgeltumwandlung handelt es sich also um eine spezifische, staatlich geförderte Form der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland.

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Grundsätzlich ist die Rente, die aus der betrieblichen Altersvorsorge gezahlt wird, steuerpflichtig.  Der individuelle Steuersatz des Sparers im Alter bestimmt  jedoch die Höhe der Steuern.

Bei einer monatlichen Rente von 200 € aus der bAV beispielsweise, wird das zu versteuernde Jahreseinkommen um 2400€ (12 x 200€) erhöht.

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Monatlich können 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung steuer – und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden (Stand 2020: 276,00€). Weitere 4% sind nur steuerfrei (Stand 2020: 552,00€).

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Wird die Auszahlung rechtzeitig vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt, kann anstelle einer lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalzahlung erfolgen. Auch Rentenansprüche von bezugsberechtigten Hinterbliebenen können kapitalisiert werden, wenn dies vor Auszahlung der ersten Rente beantragt wird.

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Bei einem Wechsel des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Übertragung der Versorgung auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag privat (beitragsfrei oder beitragspflichtig) fortzuführen.

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