Stärkung der Betriebsrenten durch die Politik
24.08.20
Im Jahr 2019 wurde in Deutschland erstmals das Betriebsrentenstärkungsgesetz erlassen. Neben dem Pflichtzuschuss für Arbeitgeber enthält dieses Gesetz auch einen Steuerfreibetrag von 8% der Beitragsbemessungsgrenze. Ein Jahr später folgt nun das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“.
Warum ein neues Gesetz?
Dieser Schritt war längst überfällig. Denn bereits 2004 hatten Ulla Schmidt und Horst Seehofer in einer Nacht- und Nebelaktion vereinbart, dass Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbeitragen sind.
Aufgrund dieser Maßnahme kam es zu großem Unmut, da sie oft zu doppelter Verbeitragung führte und auch rückwirkend für Altverträge galt. Ein erster und richtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit und zur Förderung Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge ist die Einführung eines Freibetrags.
Was bedeutet eigentlich der Freibetrag?
Grundsätzlich sind Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Seit Januar 2020 wird nun jedoch ein Freibetrag in Höhe von 159,25 € monatlich eingeführt. Das bedeutet, dass für alle Betriebsrenten bis zu dieser Grenze die Krankenkassenbeiträge entfallen. Der Freibetrag ist an die sozialversicherungs-rechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung. Für den Betriebsrentenanteil, der über den Freibetrag hinausgeht, muss weiterhin der volle Krankenversicherungsbeitrag gezahlt werden. Diese Regelung findet in Zukunft auch auf bereits laufende Renten Anwendung.
Ihr Vorteil
Durch die Entlastungen ergeben sich teilweise bis zu 300€ im Jahr für die jeweiligen Betriebsrentner. Durch die Kopplung an die Bezugsgröße, erhöht sich dieser Betrag jährlich.
Wir beraten Sie
Wenn Sie weitere Fragen zum Freibetrag oder zur betrieblichen Altersvorsorge haben, sind wir für Sie da! Unser Team berät Sie gerne zu der Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Betrieb und zu den positiven Neuerungen.
Ihr
Hans von Maltzahn
Ruhestandsplanung als persönliches Projektmanagement – Teil 3