Betriebliche Altersvorsorge - München
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Berufsunfähigkeitsversicherung München Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Inzwischen ist für viele Menschen neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine zusätzliche finanzielle Absicherung für das Alter notwendig. Unser Team in München sieht immer wieder, dass die gesetzliche Rente bei vielen kaum noch alle späteren Lebenshaltungskosten deckt. Und in Zukunft wird sie eher weiter schrumpfen. Die betriebliche Altersvorsorge kann ein Mittel sein, dem entgegenzuwirken und frühzeitig eine Zusatzrente aufzubauen. Dabei wird ein Teil des Gehalts zunächst einbehalten und daraus später eine Rente ausgezahlt. Die Betriebliche Altersvorsorge hat in deutschen Unternehmen eine relativ lange Tradition. Während es früher aber eine rein freiwillige Leistung war, hat heutzutage jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Grundsätzlich ist die Vorsorge über den Betrieb eine gute Idee, muss aber im Einzelfall geprüft werden. Hoesch & Partner berät Sie gerne in München zur betrieblichen Altersvorsorge und klärt mit Ihnen, ob Sie von diesem Modell profitieren können.
Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge werden angeboten?
Die Art der betrieblichen Altersvorsorge hängt alleine vom Unternehmen ab. Jeder Arbeitgeber entscheidet selbst, welche Art der betrieblichen Altersversorgung er zur Verfügung stellt. Generell gibt es fünf Arten der betrieblichen Rentenversicherung: Direktversicherung, Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfond und Unterstützerkasse. Es besteht außerdem die Möglichkeit der Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des aktuellen Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge investiert wird. Dabei fallen für den Arbeitnehmer keine Steuern und Sozialabgaben an. Jede Variante hat aber eigene Vor- und Nachteile. Sie müssen vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation erörtert und verglichen werden, um das passende Modell zu finden. Unsere Experten entwickeln gemeinsam mit Ihnen in München Ihre betriebliche Altersvorsorge. Wir analysieren bestehende Verträge, bestimmt den Versicherungsbedarf und erstellen für Sie eine Gehaltssimulation mit und ohne betriebliche Altersvorsorge.
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Wie funktioniert die bAV?
Inzwischen ist für viele Menschen neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine zusätzliche finanzielle Absicherung für das Alter notwendig. Unser Team in München sieht immer wieder, dass die gesetzliche Rente bei vielen kaum noch alle späteren Lebenshaltungskosten deckt. Und in Zukunft wird sie eher weiter schrumpfen. Die betriebliche Altersvorsorge kann ein Mittel sein, dem entgegenzuwirken und frühzeitig eine Zusatzrente aufzubauen. Dabei wird ein Teil des Gehalts zunächst einbehalten und daraus später eine Rente ausgezahlt. Die Betriebliche Altersvorsorge hat in deutschen Unternehmen eine relativ lange Tradition. Während es früher aber eine rein freiwillige Leistung war, hat heutzutage jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Grundsätzlich ist die Vorsorge über den Betrieb eine gute Idee, muss aber im Einzelfall geprüft werden.
In den meisten Fällen überweist der Arbeitgeber einen bestimmten Geldbetrag auf einen Vertrag zur Altersvorsorge. Wenn der Geldbetrag vom Einkommen des Arbeitnehmers umgewandelt wird, ist dieser Sparbeitrag steuer-und ggf. sozialversicherungsfrei. Die Sparbeiträge können auch durch den Arbeitgeber finanziert werden. Diese wären für den Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzbar.
Hoesch & Partner berät Sie gerne in München zur betrieblichen Altersvorsorge und klärt mit Ihnen, ob Sie von diesem Modell profitieren können.
Welche Arten der Betrieblichen Altersvorsorge werden angeboten?
Die Art der betrieblichen Altersvorsorge hängt alleine vom Unternehmen ab. Jeder Arbeitgeber entscheidet selbst, welche Art der betrieblichen Altersversorgung er zur Verfügung stellt. Generell gibt es fünf Arten der betrieblichen Rentenversicherung: Direktversicherung, Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfond und Unterstützerkasse. Es besteht außerdem die Möglichkeit der Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des aktuellen Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge investiert wird. Dabei fallen für den Arbeitnehmer keine Steuern und Sozialabgaben an. Jede Variante hat aber eigene Vor- und Nachteile. Sie müssen vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation erörtert und verglichen werden, um das passende Modell zu finden. Unsere Experten entwickeln gemeinsam mit Ihnen in München Ihre betriebliche Altersvorsorge. Wir analysieren bestehende Verträge, bestimmt den Versicherungsbedarf und erstellen für Sie eine Gehaltssimulation mit und ohne betriebliche Altersvorsorge.
Ist die bAV Pflicht?
Seit 2002 hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch sein Bruttogehalt für eine bAV umzuwandeln. Bei Neuverträgen im Rahmen einer Direktversicherung, Pensionskasse/Pensionsfonds müssen die Ersparnisse des Arbeitgebers seit 2019 an den Arbeitnehmer weitergegeben werden. Hierfür können pauschal 15 % Zuschuss in den bAV-Vertrag des Arbeitsnehmers eingezahlt werden.
Welchen Vorteil bietet die bAV dem Arbeitgeber?
Die bAV bietet einem Arbeitgeber ganz verschiedene Vorteile, beispielsweise die Gewinnung, Bindung und Motivation der Mitarbeiter. Des Weiteren bestehen, je nach Gestaltungsform, weniger Verwaltungsaufwand sowie optimale Konditionen bei Gruppenverträgen. Es kommt also auf die Prioritäten des Arbeitgebers an, welche Vorteile überwiegen.
Welchen Vorteil bietet die bAV dem Arbeitnehmer?
Der Arbeitnehmer erhält die Chance eine staatlich geförderte Zusatzrente aufzubauen. Auf die Sparbeiträge werden in der Ansparphase weder Steuern noch Sozialabgaben (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) entrichtet. Durch die steuer- und sozialversicherungsfreie Ansparung kann man bei gleicher Nettoinvestition mehr Geld ansparen, als es bei einer privaten Altersvorsorge der Fall ist. Grundsätzlich wird zudem ein Arbeitgeber Zuschuss bezahlt.
Was versteht man unter Entgeltumwandlung?
Gemäß § 1a BetrAVG hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegen seinen Arbeitgeber, einen Teil seines vereinbarten Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Bei der Entgeltumwandlung handelt es sich also um eine spezifische, staatlich geförderte Form der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland.
Wie wird die bAV versteuert?
Grundsätzlich ist die Rente, die aus der betrieblichen Altersvorsorge gezahlt wird, steuerpflichtig. Der individuelle Steuersatz des Sparers im Alter bestimmt jedoch die Höhe der Steuern.
Bei einer monatlichen Rente von 200 € aus der bAV beispielsweise, wird das zu versteuernde Jahreseinkommen um 2400€ (12 x 200€) erhöht.
Welchen Betrag kann man maximal monatlich umwandeln?
Monatlich können 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung steuer – und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden (Stand 2020: 276,00€). Weitere 4% sind nur steuerfrei (Stand 2020: 552,00€).
Wir die bAV auch als Kapitalzahlung ausgeschüttet?
Wird die Auszahlung rechtzeitig vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt, kann anstelle einer lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalzahlung erfolgen. Auch Rentenansprüche von bezugsberechtigten Hinterbliebenen können kapitalisiert werden, wenn dies vor Auszahlung der ersten Rente beantragt wird.
Was passiert mit der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel?
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Übertragung der Versorgung auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag privat (beitragsfrei oder beitragspflichtig) fortzuführen.