Gebäudeversicherung – nur mit Elementardeckung

10.07.18

Überflutete Keller, abgerutschte Häuser, überspülte Straßen. Spätestens seit dem Jahrhunderthochwasser im Sommer 2013 ist klar, wie sehr Hauseigentum den Kräften der Natur und dem Klimawandel ausgesetzt ist. Vor Jahren schon hat die Versicherungsbranche Konsequenzen gezogen und die klassische Gebäudeversicherung um den Baustein der Elementardeckung erweitert. Sie lässt sich für die Gebäude- und die Hausratversicherung abschließen.

Die Elementardeckung versichert sogenannte Elementargefahren. Im Versicherungsjargon versteht man darunter Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder Vulkanausbruch.

Im Schadensfall unterscheiden Versicherungen je nach Schadensart, welcher Versicherungsbaustein greifen soll. Sturm- und Hagelschäden oder Schäden nach einem Blitzschlag sind über die Gebäude- und Hausratversicherung abgesichert. Was die wenigsten wissen: Läuft der Keller nach starkem Regenfall über, greift die Gebäudeversicherung nicht. Der Schaden fällt unter den Zusatzbaustein „Elementardeckung“.

Aktuelle Beispiele aus der Praxis

Wir haben in den letzten Jahren unterschiedliche Schäden begleitet, die ausschließlich von der Elementardeckung abgesichert werden – Tendenz steigend. Drei typische Beispiele aus dem Jahr 2017 machen die Bandbreite deutlich:

  • Ein durch Starkregen undicht gewordenes Flachdach verursacht einen Schaden von 10.000 €
  • Ein vollgelaufener Keller kostet 25.000 €
  • Bei einem durch Erdrutsch abgesenkten Haus summiert sich der Schaden auf über 200.000 €

Wie die Beispiele zeigen, kann jedes Gebäude betroffen sein, unabhängig ob an Gewässern oder am Hang gelegen.

Rundum sorglos mit der Allgefahrendeckung

Wer als Hauseigentümer noch eine Kategorie höher einsteigen will, kann eine „Allgefahrendeckung“ abschließen. Sie versichert sämtliche Gebäudeschäden, die im Versicherungsvertrag nicht explizit ausgeschlossen sind, zum Beispiel selbstverschuldete Schäden. In Verbindung mit der Elementardeckung ist die Allgefahrendeckung vor allem bei hochwertigen Objekten sinnvoll. Dafür muss der Hauseigentümer allerdings das Doppelte an Prämien kalkulieren.

Fazit

Die Elementardeckung ist mittlerweile ein Standardbaustein bei Neuabschlüssen von Gebäudeversicherungen. Darüber hinaus empfehlen wir jedem Hausbesitzer seinen Versicherungsschutz daraufhin zu überprüfen, inwieweit sein Gebäude ausreichend vor Schäden durch Regen oder Sturm versichert ist. Besonders bei alten Verträgen gibt es in diesem Bereich große Deckungslücken.

Tipp vom Experten

Über den Standard hinaus, lässt sich der Versicherungsschutz von Gebäuden nach individuellen Vorstellungen anpassen. Je nach Bedarf kann das die Ergänzung einer Elementardeckung, einer Hausratversicherung oder einer Glasbruchversicherung sein. In anderen Fällen ist es der zusätzliche Versicherungsschutz bei Schäden durch Vandalismus.

Wichtig ist, die Bedingungen im Vertrag klar zu definieren, damit der gewünschte Versicherungsschutz auch wirklich greift, und nicht zuletzt lässt sich mit einer Selbstbeteiligung der Beitrag deutlich senken.

Ihr Michael Stürmer und Patrick Ammelburger

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Über den Autor Ihre Schadenstürmer (Michael und Patrick)

Michael Stürmer und Patrick Ammelburger (von links) sind: "Die Schadenstürmer". Claim Adjuster durch und durch, sind sie für viele Kunden der – im eigentlichen Sinne – Rettungsanker im Schadenfall. Ausgeprägtes Fingerspitzengefühl im Umgang mit betroffenen Kunden, tiefgreifendes Know-how bei der Schadenbewertung und Durchsetzungsfähigkeit beim Austausch mit involvierten Gesellschaften sind nur einige der notwendigen Eigenschaften und Voraussetzungen für diesen Job. Die ausgewiesenen Experten stehen immer auf der Seite ihrer Kunden und haben nicht selten so manches "Wunder" vollbracht.

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