Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Haftpflicht & Rechtsschutz vom Versicherungsmakler
„Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht prüft Verantwortlichkeiten bei entstandenen Personen- oder Sachschäden. Wir beraten Sie umfassend und erstellen ein geeignetes Deckungskonzept für Sie."
Versicherungsschutz für Eigentümer mit starken Leistungen Wir sondieren den Markt für Sie
Als Eigentümer eines Grundstücks, als Hausbesitzer und als Eigentümergemeinschaft stellt sich die Haftungsfrage bei Unfällen Dritter; und das nicht nur, wenn Bau- oder Umbauarbeiten anstehen. Auch herabfallende Dachziegel oder eisglatte Gehwege können zu berechtigten oder unberechtigten Ansprüchen durch den Geschädigten führen. Wir beraten Sie kompetent zu Art und Umfang Ihrer Police und prüfen das geeignete Deckungskonzept. Bei Eigentümergemeinschaften beurteilen wir zudem den bereits vorhandenen Versicherungsschutz.
Darauf achten wir insbesondere:
- Analyse des tatsächlichen Versicherungsbedarfes
- Erstellung eines passgenauen Deckungskonzeptes
- Transparenter Vergleich unter Nennung der Auswahlkriterien
- Ausführliche und individuelle Beratung
Ihr Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet
Wir sind Ihr unabhängiger Versicherungsmakler mit maßgeschneiderter Beratung für Privat- und Firmenkunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittelpunkt.
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Was wird durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt den Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung durch Dritte, die durch das Gebäude oder das Grundstück zu Schaden gekommen sind. Fällt zum Beispiel ein Ziegel auf einen vorbeilaufenden Passanten, kann dieser eine Entschädigung vom Gebäudebesitzer fordern.
Die Grundbesitzerhaftpflicht schützt außerdem vor Ansprüchen, die aus dem Unterlassen oder Verletzen von Pflichten resultieren. Wenn zum Beispiel der Zugang zum Gebäude im Winter bei Glätte nicht gestreut wird, ist der Eigentümer ebenfalls verantwortlich, selbst wenn die Streupflicht auf ein Unternehmen oder eventuelle Mieter des Gebäudes umgelegt wurde.
Braucht jeder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Grundsätzlich benötigt jeder Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Wer allerdings nur ein eigenes Gebäude bewohnt und keine vermieteten Objekte besitzt, benötigt in der Regel keine zusätzliche Absicherung über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, weil das Risiko bereits in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist.
Im Zweifelsfall sollte der bestehende Vertrag überprüft werden, um eine Deckungslücke zu vermeiden. Unbebaute Grundstücke sind ebenfalls zum Teil in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen, auch hier kommt es auf die zugrunde liegenden Bedingungen an.
Wird eine Grundbesitzerhaftpflicht auch bei Eigentumswohnungen benötigt?
Bei Eigentumswohnungen gibt es immer eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die gemeinschaftlich eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließt. Damit sind eventuelle Ansprüche von Dritten grundsätzlich abgedeckt. Einen Sonderfall gibt es aber bei vermieteten Eigentumswohnungen.
Kommt der Mieter innerhalb der Wohnung zu Schaden, weil der Vermieter seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung keine Entschädigung. Zur Abdeckung des Risikos wird eine spezielle Verpächter-Haftpflicht benötigt, die in der Regel gegen einen geringen Zusatzbeitrag in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden kann.
Welche Schäden sind in der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab. Außerdem werden Vermögensschäden ersetzt, die als Folge aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren.
Der Verdienstausfall eines Anspruchstellers, der auf dem Gelände stürzt, ist also genauso versichert, wie die Kosten für die Verletzung an sich.
Wie hoch sollte die Deckungssumme in der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sein?
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Versicherungssummen zwischen 3.000.000 EUR und 10.000.000 € an. Die tatsächliche Deckungssumme sollte sich am Bedarf des Versicherungsnehmers orientieren.
Generell gilt, dass die Versicherungssumme möglichst hoch angesetzt werden sollte, damit auch große Personenschäden mit mehreren Verletzten noch innerhalb der Versicherungssumme liegen. Der Mehrbeitrag für eine höhere Deckungssumme ist in der Regel sehr gering, sodass die Mehrdeckung kaum Mehrkosten verursacht.
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