Risikolebensversicherung

Existenz­schutz vom Versicherungs­makler

„Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Aus­scheiden aus dem Leben. Doch eine Risiko­lebens­versicherung ist un­verzicht­bar für jeden Menschen mit Ver­pflicht­ungen – sei es für die Familie oder eine Hypo­thek."

David Böttenberg Berater

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Der optimale Schutz für Ihre Hinterbliebenen Wir sondieren den Markt für Sie

Niemand be­schäftigt sich gern mit dem eigenen Tod. Das sollten Sie ändern, denn gerade mit einer Risiko­lebens­versicherung sichern Sie nach Ihrem Tod das Wichtigste ab - Ihre Ange­hörigen. Das (finanzielle) Wohl­ergehen der eigenen Familie hängt auch heute noch oft nur von einem Einkom­men ab. Stirbt der Haupt­verdiener, führt dies im schlimmsten Fall zu einer finanziellen Last bei den Hinter­bliebenen. Die Aus­zahlung einer Risiko­lebens­versicherung schließt diese Versorgungs­lücke. Wir beraten Sie umfas­send mit genauem Blick auf alle Umstände.

Darauf achten wir:

  • Ermittlung des Versicherungs­bedarfs unter Berück­sichtigung aller Anforder­ungen
  • Beratung zu Rest­kredit­absicherung und verbundener Risiko­lebens­versicherung
  • Erstellung eines trans­parenten Ver­gleichs unter Nennung der Auswahl­kriterien
  • Ausführ­liche und individuelle Beratung zu Vor- und Nachteilen

Ihr Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr Versicherungs­makler mit maß­geschneiderter Beratung für Privat- und Firmen­kunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittel­punkt.

  • Know-how: Lang­jährige Erfahr­ung in der Berat­ung von Privat­kunden
  • Barrierefrei: Vermittlung spezieller und günstiger Policen auch für Raucher
  • One Face to the Customer: Um­fassende persönliche Betreu­ung
  • Marktüberblick: Preis-Leistungs-Vergleich bei über 100 Versicherern
  • Ganzheitlich & Persönlich: Maß­geschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen
  • Professionell: Beratung durch fest­angestellte Consultants
  • Erfahrung: Über 50.000 zufriedene Kunden seit 1983
  • Transparent: Individuelle Auswahl unter Nennung der Auswahl­kriterien

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Bitte füllen Sie das For­mular mög­lichst voll­ständig aus. Wir kontakt­ieren Sie in Kürze mit Termin­vor­schlägen für Ihre persön­liche Be­ratung. Tele­fonisch er­reichen Sie uns unter 069 / 71 70 75 40.

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Kundenstimmen Das sagen unsere Kunden

Ondey24

Ondey24

Herr Khan hat sich um meine neue BU Versicherung gekümmert. Reibungslose Kommunikation ist jederzeit gegeben und die Beratung stets professionell und fachkompetent. Von meiner Seite aus definitiv eine Weiterempfehlung. Hier ist man im besten Händen!

02.11.2024
M. S.

M. S.

Bei der Auswahl einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung die am besten zu mir passt, wollte ich keine Risiken eingehen, oder Fehler machen. Nach eigener „Google Recherche“ habe ich mich dann für Hoesch & Partner entschieden. Herr Tom König begleitete mich vom ersten Telefonat bis zum Abschluss sehr professionell und äußerst Kompetent durch den ganzen Prozess, was mir ein sehr gutes und sicheres Gefühl gab. Aus meiner Sicht uneingeschränkt zu empfehlen.

03.11.2024
Otto

Otto

Ich wurde zu einer BU über 3 Monate hinweg begleitet. Der Fall war durch die Rahmenbedingungen meines aktuellen Arbeitgebers komplizierter, mit einigen Rückfragen seitens der Versicherung. Der Berater, Herr König, hat mich kompetent und immer sehr gut durch den Prozess geführt, hat die Rückfragen der Versicherungen immer gut erklärt und hatte Lösungsansätze parat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Beratung jedem Empfehlen, der eine BU abschließen möchte.

29.10.2024

Sie fragen Wir antworten

Wann leistet eine Risikolebensversicherung?

Anders als bei einer kapital­bildenden Lebens­versicherung kommt es bei einer Risiko­lebens­versicherung am Ende der Lauf­zeit zu keiner Auszahlung. Der Vertrag endet einfach und der Versicherungs­nehmer erhält kein Kapital aus dem Vertrag. Die Risiko­lebens­versicherung sichert während der Laufzeit nur das Todes­fallrisiko des Versicherungs­nehmers ab. Sie eignet sich daher nicht oder nur sehr bedingt für die Alters­vorsorge. Dafür sind die Beiträge im Vergleich zur kapital­bildenden Lebens­versicherung sehr viel günstiger, da der Spar­anteil bei den Beiträgen entfällt und nur der Risiko­beitrag zu zahlen ist.

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  1. Die abge­sicherte Summe sollte zu Ihrer Lebens­situation passen. Ver­schaffen Sie sich dazu einen genauen Über­blick über Ihre Finanzen und den Kapitalbedarf Ihrer Angehörigen.
  2. Wenn Sie ein Darlehen abge­schlossen haben, berechnen Sie aus­stehende Verbindlich­keiten in die Versicherungs­summe mit ein.
  3. Pro Kind sollten rund 8.000 Euro pro Jahr veranschlagt werden – bis zum voraus­sichtlichen Ende der Erst­ausbildung.
  4. Wenn Sie finanzielle Reserven haben, können Sie diese bei der Absicher­ung mitein­berechnen. Das reduziert die Beiträge.
  5. Um Erb­streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie den Namen des oder der Begünstigten in den Vertrag eintragen, anstatt etwa vom „Ehepartner“ zu sprechen.
  6. Die Länge der Vertrags­laufzeit sollte am persönlichen Bedarf und an individuellen Kriterien fest­gemacht werden, also an der familiären Situation, dem Alter des Versicherungs­nehmers oder der Kredit­situation.
  7. Um nachträglich ohne erneute Gesundheit­sprüfung die Versicherungs­summe zu erhöhen, können Sie eine Nachversicherungs­garantie in Ihre Police einschließen.

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Die Risiko­lebens­versicherung eignet sich vor allem für (junge) Familien, da das Wohl­ergehen dieser oft nur von einem Ein­kommen abhängt. Wenn der Haupt­verdiener verstirbt, belastet das die Hinter­bliebenen auch finanziell. Die Aus­zahlung einer Risiko­lebens­versicherung schließt diese Versorgungs­lücke.

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Risiko­lebens­versicherungen sind vor allem zur Absicherung von Krediten und zum Schutz von Hinter­bliebenen geeignet. Eine Haus­finanzierung läuft oftmals über viele Jahre und in der Regel gibt es in Familien nur einen Haupt­verdiener. Stirbt dieser, können die Kredite in vielen Fällen nicht mehr bedient werden und die Hinter­bliebenen müssen das Haus verkaufen.

Mit einer passenden Versicher­ung lässt sich dieses Risiko minimieren und Hinter­bliebene können ihren Lebensstandard sichern. Sie eignet sich außerdem auch zur Absicherung der Versorgung von Kindern. Wenn ein oder beide Eltern­teile sterben, erhalten die Kinder die Leistungen aus dem Versicherungs­vertrag.

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Mit dieser speziellen Form der Risiko­lebens­versicherung können sich zum Beispiel Ehepaare zusammen versichern. Beide Partner werden versicherte Person in dem Vertrag und eine Leistung erfolgt, sobald einer der Beiden stirbt. Sterben allerdings beide, gibt es nur eine einmalige Leistung. Diese Kombination ist daher nur unter bestimmten Voraus­setzungen empfehlens­wert.

Soll die Risiko­versicherung zur Absicherung von Kindern dienen, sind zwei separate Verträge sinnvoller. Im schlimmsten Fall erfolgt dann nämlich auch die doppelte Leistung.

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Die Versicherungs­summe ist immer von den individuellen Wünschen des Versicherungs­nehmers abhängig. Darüber hinaus kommt es darauf an, was abgesichert werden soll.
Für die Finanzierung von Immobilien gibt es Produkte mit linear und auch annuitätisch fallenden Versicherungs­summen, die sich immer an die Rest­schuld des Kredits anpassen. Zur Absicherung von Hinter­bliebenen kann die Versicherungs­summe auch über die komplette Vertrags­laufzeit konstant bleiben. Unsere kompetenten Berater unterstützen Sie gerne bei der Wahl des richtigen Produkts. 

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Auch bei der Risiko­lebens­versicherung bildet der Versicherer Über­schüsse, die zu einem großen Teil an die Versicherungs­nehmer ausge­schüttet werden. In der Regel geschieht das durch einen Sofort­abzug vom zu zahlenden Beitrag. Im Versicherungs­schein ist dann ein Brutto­beitrag ausgewiesen, der aber nicht gezahlt werden muss. Entscheidend ist der Netto­beitrag, der meistens unter dem Brutto­beitrag liegt. Wirtschaftet der Versicherer schlecht oder sterben mehr Versicherungs­nehmer als vom Versicherer berechnet, hat er aber das Recht,bis zum kompletten Brutto­beitrag zu erhöhen.

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  • Risikolebens­policen bieten zwar keine Alters­vorsorge, sorgen aber bei niedrigen Beiträgen für einen hohen Versicherungs­schutz der Hinter­bliebenen.
  • Nachträgliche Anpassungen (Kündigung, Änderung des Begünstigten, Reduzierung und gegebenenfalls auch Erhöhung der Beiträge) sind problemlos möglich.
  • Mit einer Risikolebens­versicherung können Sie auch Darlehen absichern.
  • Die Versicherungs­beiträge sind steuerlich absetzbar.

Die Leistungen der Risiko­lebensversicherung hängen von vielen Faktoren ab. Daher ist es wichtig, vor Vertrags­abschluss verschiedene Angebote zu vergleichen. Eine persönliche und professionelle Beratung ist empfehlen­swert.

Wie hoch die Versicherungs­beiträge ausfallen, hängt wesentlich davon ab, wie hoch die Versicherungs­summe ist. Je höher die Auszahlung der Risiko­lebens­versicherung im Todesfall sein soll, desto höher fallen auch die Beiträge aus. Außerdem bemisst sich die Beitrags­höhe an der Lebens­situation des Versicherten: Liegen Vorerkrank­ungen vor, die auf ein vorzeitiges Ableben hindeuten, steigen die Beiträge. Gleiches gilt, wenn der Versicherte raucht oder Risiko­sportarten ausübt. Auch Alter, Versicherungs­laufzeit und Beruf des Versicherten spielen eine Rolle.

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Verbundene Risikolebensversicherung

Eine verbundene Lebens­versicherung eignet sich für Familien, in denen beide Partner Geld verdienen, aber auch für Geschäfts­partner. In diesem Fall gilt eine Police für mehrere Personen, die sich gegenseitig begünstigen. Die Auszahlung der verbundenen Risiko­lebens­versicherung ist von der Erbschaft­steuer befreit. Die meisten Versicherungs­gesellschaften bieten Modelle der verbundenen Risiko­lebens­versicherung an, darunter auch Top-Anbieter wie Allianz, Europa, Gothaer und Hannoversche.

Restkreditabsicherung

Wenn Sie einen hohen Kredit­betrag aufnehmen, ist es ratsam, eine Restkredit­absicherung in Form einer fallenden Risiko­lebens­versicherung abzuschließen. Begünstigter ist in diesem Fall die Bank. Die Versicherungs­summe entspricht der Höhe des Kredits. Die Versicherungs­beiträge sinken parallel zur Tilgung. Sind die Schulden abbezahlt, läuft auch die Versicherung aus. Eine gesonderte Auszahlung der Risiko­lebens­versicherung erfolgt nicht.

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