Private Unfallversicherung

Existenz­schutz vom Versicherungs­makler

„Der gesetzliche Sozialversicherungs-Schutz greift bei berufs­bedingten Unfällen und in der Schule. Freizeit und private Aktivitäten sind nicht geschützt. Es empfiehlt sich aber, alle existenziellen Risiken abzusichern."

Matthias Kneißl Berater

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Individuell abgestimmte Marktanalyse Wir sondieren den Markt für Sie

Als gesetzlich Unfall­versicherte genießen Sie einen umfassenden Unfall­schutz nur auf ihrem Arbeits­weg oder während ihrer Arbeits­zeit. Gleiches trifft auf Ihre Kinder zu: Nur der Schul­weg und die Zeit während des Schul­besuches sind versichert. Kleinere Kinder müssen sogar ganz ohne Schutz auskommen. Wir beraten Sie umfassend unter Ein­beziehung Ihres bestehenden Versicherungs­schutzes, wie Sie Ihre Risiken minimieren können.

Was wir für Sie tun:

  • Sie erhalten von uns Angebote - inklusive attraktiver Sonder­konditionen - von aus­gewählten Produkt­partnern
  • Wir ermöglichen Ihnen den Markt­vergleich und die Auswahl  passender Tarife aus einer Vielzahl an Anbietern
  • Unsere Experten beraten Sie - unter Berück­sichtigung Ihres Lebens­wandels, arbeits­bedingter Gefahren und möglicher Berufs­krankheiten - zur optimalen Ab­sicherung von Risiken
  • Umfassende und detaillierte Beratung zu Art und Leistung von Zusatz­versicherungen
  • Professioneller Research mit Preis - Leistungs­vergleich

Ihr Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr unab­hängiger Versicherungs­makler mit maßgeschneiderter Beratung für Privat- und Firmen­kunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittel­punkt.

  • Sonderkonditionen: Bis zu 25 % Rabatte bei ausge­wählten Produkt­partnern
  • Beitragsfrei: Einschluss von Bergungs­kosten und kosmetischen Operationen bis zu fest­gelegten Höchst­grenzen
  • Umfassend: Alles dabei – Invalidäts­leistung, Unfallrente, Todesfall­leistung, Tage- und Krankenhaus­tagegeld, Bergungs­kosten, kosmetische Operationen
  • Beratung: Berück­sichtigung bereits vorhandener Versicherungen, zum Beispiel der Berufs­unfähigkeits­versicherung
  • Professionell: Unverbindliche, kosten­freie Beratung durch fest­angestellte Consultants
  • Marktüberblick: Preis-Leistungs-Vergleich bei über 100 Versicherern
  • Transparent: Objekte Auswahl der Versicherungs­lösung inklusive Nennung der Auswahl­kriterien
  • Know-how: Seit 1983 fundierte Erfahrung in der Beratung von Privat­kunden

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Kundenstimmen Das sagen unsere Kunden

A F

A F

Ich habe mich von Herrn Heil zum Thema Berufsunfähigkeit beraten lassen. Dabei habe ich mich durchweg gut aufgehoben gefühlt. Eine Terminfindung war immer leicht und zeitnah möglich. Die Beratung empfand ich als sehr angenehm. In den Gesprächen ist Herr Heil in Ruhe und verständlich auf all meine Rückfragen eingegangen. Innerhalb kurzer Zeit konnte er mir eine passende Versicherung vermitteln.

03.03.2025
Isabel R.

Isabel R.

Die Beratung durch Herrn Michael Koch war einfach erstklassig. Mit viel Fachwissen und Engagement hat er sich viel Zeit genommen, meine individuelle Situation zu analysieren und mir maßgeschneiderte Lösungen aufzuzeigen. Besonders schätze ich seine transparente und verständliche Art, auch komplexe Themen zu erklären. Ich fühle mich jetzt rundum gut abgesichert und weiß, dass ich mich jederzeit auf seine Unterstützung verlassen kann. Ich kann Herrn Michael Koch uneingeschränkt weiterempfehlen! Vielen lieben Dank!

24.02.2025
Francesco C.

Francesco C.

Ich wurde von Michael Koch aus Frankfurt beim Wechsel in die private Krankenversicherung beraten und habe mich während des gesamten Prozesses gut aufgehoben gefühlt. Er hat sich viel Zeit genommen, um meine Fragen ausführlich zu beantworten, war immer freundlich und hat alles klar und verständlich erklärt. Ich hatte jederzeit den Eindruck, gut informiert zu sein und eine durchdachte Entscheidung treffen zu können.

05.03.2025

Sie fragen Wir antworten

Warum lohnt sich die private Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfall­versicherung bietet nur begrenzten Schutz. Arbeit­nehmer sind auf dem Weg zur Arbeit und zurück und während der Arbeits­zeit versichert. Mit dem Ankommen zu Hause endet der Versicherungs­schutz. Kinder sind ebenfalls nur auf dem Schul­weg und während der Schulzeit versichert, kleinere Kinder haben sogar überhaupt gar keinen Versicherungs­schutz.

Private Unfallversicherung mehr als lohnenswert

Der Abschluss einer Unfall­versicherung ist daher mehr als lohnenswert, um die finanziellen Folgen eines schlimmen Unfalls mit bleibenden Schäden abzumildern. Wahlweise zahlt der Versicherer eine einmalige Summe, um zum Beispiel den Umbau der Wohnung zu finanzieren oder eine lebenslange Unfall­rente. Auf Wunsch lassen sich auch beide Modelle in einer Versicherungs­police zusammenfassen. Zusätzlich zur Zahlung der einmaligen Summe oder der Rente können Versicherungs­nehmer noch viele weitere Bausteine in den Vertrag einschließen. Mit einem Unfallkrankenhaus­tagegeld und anschließendem Genesungs­geld lassen sich zusätzliche Kosten auffangen. Mit einer Todes­fall­leistung können im schlimmsten Fall die Bestattungs­kosten bestritten werden. Bei den meisten Versicherungs­unternehmen sind außerdem die Kosten für kosmetische Operationen nach einem Unfall bis zu einer Höchst­summe beitragsfrei mitversichert. Auch Bergungs­kosten sind bis zu einer Höchst­grenze beitragsfrei enthalten.

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Die Unfall­versicherung leistet eine Entschädigung, wenn die versicherten Personen durch einen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden. Zur Berechnung der Entschädigungs­leistung wird eine sogenannte Gliedertaxe herangezogen, aus der genau hervorgeht, wie hoch der Invaliditätsgrad beim Verlust von bestimmten Körper­teilen oder Sinnen ist. Auch wenn die Funktion eines Körper­teils nur teilweise eingeschränkt ist, wird der entsprechende Anteil des Prozent­satzes als Invalidität angenommen. Entsprechend des Invaliditäts­grades wird dann die Gesamt­versicherungs­summe anteilig ausgezahlt. Neben der reinen Einmal­zahlung bei bleibenden Schäden kann auch die Zahlung einer monatlichen Unfallrente vereinbart werden. Hier erhält der Versicherungs­nehmer dann bei Invalidität die vereinbarte monatliche Summe entsprechend des Invaliditäts­grades.

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Der gesetzliche Schutz erstreckt sich nicht auf den kompletten Tag, sondern nur auf die Arbeits­zeit und den Hin- und Rückweg zur bzw. von der Arbeit. In der Freizeit besteht kein Versicherungs­schutz über die gesetzliche Unfall­versicherung. Ein privater Versicherungs­vertrag deckt immer die kompletten 24 Stunden eines Tages ab. Versicherungs­schutz besteht nicht nur in der Freizeit, sondern auch während der Arbeits­zeit, sodass bei einem Arbeitsunfall neben den Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung auch Leistungen aus der privaten Versicherung in Anspruch genommen werden können. Besonders wichtig ist eine private Absicherung für Kinder, die noch gar nicht oder nur sehr begrenzt in den Versicherungs­schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.

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Bei Tarifen mit integrierter Progression werden mit zunehmendem Invaliditäts­grad höhere Leistungen fällig. Bei einem Tarif mit einer Progression von 300 % erhält der Versicherungsnehmer bei einem Invaliditäts­grad von 100 % dann das Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme. Die Leistungen steigen bei Progressionstarifen immer stärker an, während für die ersten 25 % Invalidität in der Regel noch keine Mehr­leistungen erfolgen, staffeln sich die höheren Leistungen ab 26 %. Ein Tarif mit einer hohen Progression eignet sich also besonders, um das Risiko einer völligen Invalidität mit relativ geringen Beiträgen abzusichern.

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Der Versicherungs­schutz in der Unfall­versicherung kann um einige Bausteine erweitert werden. Beitragsfrei sind in der Regel Bergungs­kosten und kosmetische Operationen versichert. Gegen Beitrags­zuschlag lassen sich auch Todesfall­leistungen, Unfallkrankenhaus­tagegeld und Genesungsgeld vereinbaren. Der Einschluss einer Unfallrente ist ebenfalls möglich, allerdings muss auch dafür ein Beitrags­zuschlag entrichtet werden.

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Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich bei Unfällen weltweit. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, etwa bei Unfällen auf Reisen in Kriegs­gebiete; hier ist in der Regel kein Versicherungsschutz geboten. Auch Unfälle, die aus kriegerischen Handlungen resultieren, sind meistens nicht mitversichert.

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