Private Unfallversicherung
Existenzschutz vom Versicherungsmakler
„Der gesetzliche Sozialversicherungs-Schutz greift bei berufsbedingten Unfällen und in der Schule. Freizeit und private Aktivitäten sind nicht geschützt. Es empfiehlt sich aber, alle existenziellen Risiken abzusichern."
Individuell abgestimmte Marktanalyse Wir sondieren den Markt für Sie
Als gesetzlich Unfallversicherte genießen Sie einen umfassenden Unfallschutz nur auf ihrem Arbeitsweg oder während ihrer Arbeitszeit. Gleiches trifft auf Ihre Kinder zu: Nur der Schulweg und die Zeit während des Schulbesuches sind versichert. Kleinere Kinder müssen sogar ganz ohne Schutz auskommen. Wir beraten Sie umfassend unter Einbeziehung Ihres bestehenden Versicherungsschutzes, wie Sie Ihre Risiken minimieren können.
Was wir für Sie tun:
- Sie erhalten von uns Angebote - inklusive attraktiver Sonderkonditionen - von ausgewählten Produktpartnern
- Wir ermöglichen Ihnen den Marktvergleich und die Auswahl passender Tarife aus einer Vielzahl an Anbietern
- Unsere Experten beraten Sie - unter Berücksichtigung Ihres Lebenswandels, arbeitsbedingter Gefahren und möglicher Berufskrankheiten - zur optimalen Absicherung von Risiken
- Umfassende und detaillierte Beratung zu Art und Leistung von Zusatzversicherungen
- Professioneller Research mit Preis - Leistungsvergleich
Ihr Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet
Wir sind Ihr unabhängiger Versicherungsmakler mit maßgeschneiderter Beratung für Privat- und Firmenkunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittelpunkt.
- Sonderkonditionen: Bis zu 25 % Rabatte bei ausgewählten Produktpartnern
- Beitragsfrei: Einschluss von Bergungskosten und kosmetischen Operationen bis zu festgelegten Höchstgrenzen
- Umfassend: Alles dabei – Invalidätsleistung, Unfallrente, Todesfallleistung, Tage- und Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, kosmetische Operationen
- Beratung: Berücksichtigung bereits vorhandener Versicherungen, zum Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Professionell: Unverbindliche, kostenfreie Beratung durch festangestellte Consultants
- Marktüberblick: Preis-Leistungs-Vergleich bei über 100 Versicherern
- Transparent: Objekte Auswahl der Versicherungslösung inklusive Nennung der Auswahlkriterien
- Know-how: Seit 1983 fundierte Erfahrung in der Beratung von Privatkunden
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Warum lohnt sich die private Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur begrenzten Schutz. Arbeitnehmer sind auf dem Weg zur Arbeit und zurück und während der Arbeitszeit versichert. Mit dem Ankommen zu Hause endet der Versicherungsschutz. Kinder sind ebenfalls nur auf dem Schulweg und während der Schulzeit versichert, kleinere Kinder haben sogar überhaupt gar keinen Versicherungsschutz.
Private Unfallversicherung mehr als lohnenswert
Der Abschluss einer Unfallversicherung ist daher mehr als lohnenswert, um die finanziellen Folgen eines schlimmen Unfalls mit bleibenden Schäden abzumildern. Wahlweise zahlt der Versicherer eine einmalige Summe, um zum Beispiel den Umbau der Wohnung zu finanzieren oder eine lebenslange Unfallrente. Auf Wunsch lassen sich auch beide Modelle in einer Versicherungspolice zusammenfassen. Zusätzlich zur Zahlung der einmaligen Summe oder der Rente können Versicherungsnehmer noch viele weitere Bausteine in den Vertrag einschließen. Mit einem Unfallkrankenhaustagegeld und anschließendem Genesungsgeld lassen sich zusätzliche Kosten auffangen. Mit einer Todesfallleistung können im schlimmsten Fall die Bestattungskosten bestritten werden. Bei den meisten Versicherungsunternehmen sind außerdem die Kosten für kosmetische Operationen nach einem Unfall bis zu einer Höchstsumme beitragsfrei mitversichert. Auch Bergungskosten sind bis zu einer Höchstgrenze beitragsfrei enthalten.
Welche Schäden deckt die Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung leistet eine Entschädigung, wenn die versicherten Personen durch einen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden. Zur Berechnung der Entschädigungsleistung wird eine sogenannte Gliedertaxe herangezogen, aus der genau hervorgeht, wie hoch der Invaliditätsgrad beim Verlust von bestimmten Körperteilen oder Sinnen ist. Auch wenn die Funktion eines Körperteils nur teilweise eingeschränkt ist, wird der entsprechende Anteil des Prozentsatzes als Invalidität angenommen. Entsprechend des Invaliditätsgrades wird dann die Gesamtversicherungssumme anteilig ausgezahlt. Neben der reinen Einmalzahlung bei bleibenden Schäden kann auch die Zahlung einer monatlichen Unfallrente vereinbart werden. Hier erhält der Versicherungsnehmer dann bei Invalidität die vereinbarte monatliche Summe entsprechend des Invaliditätsgrades.
Warum reicht die gesetzliche Unfallversicherung nicht aus?
Der gesetzliche Schutz erstreckt sich nicht auf den kompletten Tag, sondern nur auf die Arbeitszeit und den Hin- und Rückweg zur bzw. von der Arbeit. In der Freizeit besteht kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Ein privater Versicherungsvertrag deckt immer die kompletten 24 Stunden eines Tages ab. Versicherungsschutz besteht nicht nur in der Freizeit, sondern auch während der Arbeitszeit, sodass bei einem Arbeitsunfall neben den Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung auch Leistungen aus der privaten Versicherung in Anspruch genommen werden können. Besonders wichtig ist eine private Absicherung für Kinder, die noch gar nicht oder nur sehr begrenzt in den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.
Was sind Progressivtarife?
Bei Tarifen mit integrierter Progression werden mit zunehmendem Invaliditätsgrad höhere Leistungen fällig. Bei einem Tarif mit einer Progression von 300 % erhält der Versicherungsnehmer bei einem Invaliditätsgrad von 100 % dann das Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme. Die Leistungen steigen bei Progressionstarifen immer stärker an, während für die ersten 25 % Invalidität in der Regel noch keine Mehrleistungen erfolgen, staffeln sich die höheren Leistungen ab 26 %. Ein Tarif mit einer hohen Progression eignet sich also besonders, um das Risiko einer völligen Invalidität mit relativ geringen Beiträgen abzusichern.
Welche Zusatzleistungen können in der Unfallversicherung vereinbart werden?
Der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung kann um einige Bausteine erweitert werden. Beitragsfrei sind in der Regel Bergungskosten und kosmetische Operationen versichert. Gegen Beitragszuschlag lassen sich auch Todesfallleistungen, Unfallkrankenhaustagegeld und Genesungsgeld vereinbaren. Der Einschluss einer Unfallrente ist ebenfalls möglich, allerdings muss auch dafür ein Beitragszuschlag entrichtet werden.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich bei Unfällen weltweit. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, etwa bei Unfällen auf Reisen in Kriegsgebiete; hier ist in der Regel kein Versicherungsschutz geboten. Auch Unfälle, die aus kriegerischen Handlungen resultieren, sind meistens nicht mitversichert.
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