Private Unfallversicherung

Existenz­schutz vom Versicherungs­makler

„Der gesetzliche Sozialversicherungs-Schutz greift bei berufs­bedingten Unfällen und in der Schule. Freizeit und private Aktivitäten sind nicht geschützt. Es empfiehlt sich aber, alle existenziellen Risiken abzusichern."

Matthias Kneißl Berater

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Individuell abgestimmte Marktanalyse Wir sondieren den Markt für Sie

Als gesetzlich Unfall­versicherte genießen Sie einen umfassenden Unfall­schutz nur auf ihrem Arbeits­weg oder während ihrer Arbeits­zeit. Gleiches trifft auf Ihre Kinder zu: Nur der Schul­weg und die Zeit während des Schul­besuches sind versichert. Kleinere Kinder müssen sogar ganz ohne Schutz auskommen. Wir beraten Sie umfassend unter Ein­beziehung Ihres bestehenden Versicherungs­schutzes, wie Sie Ihre Risiken minimieren können.

Was wir für Sie tun:

  • Sie erhalten von uns Angebote - inklusive attraktiver Sonder­konditionen - von aus­gewählten Produkt­partnern
  • Wir ermöglichen Ihnen den Markt­vergleich und die Auswahl  passender Tarife aus einer Vielzahl an Anbietern
  • Unsere Experten beraten Sie - unter Berück­sichtigung Ihres Lebens­wandels, arbeits­bedingter Gefahren und möglicher Berufs­krankheiten - zur optimalen Ab­sicherung von Risiken
  • Umfassende und detaillierte Beratung zu Art und Leistung von Zusatz­versicherungen
  • Professioneller Research mit Preis - Leistungs­vergleich

Ihr Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr unab­hängiger Versicherungs­makler mit maßgeschneiderter Beratung für Privat- und Firmen­kunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittel­punkt.

  • Sonderkonditionen: Bis zu 25 % Rabatte bei ausge­wählten Produkt­partnern
  • Beitragsfrei: Einschluss von Bergungs­kosten und kosmetischen Operationen bis zu fest­gelegten Höchst­grenzen
  • Umfassend: Alles dabei – Invalidäts­leistung, Unfallrente, Todesfall­leistung, Tage- und Krankenhaus­tagegeld, Bergungs­kosten, kosmetische Operationen
  • Beratung: Berück­sichtigung bereits vorhandener Versicherungen, zum Beispiel der Berufs­unfähigkeits­versicherung
  • Professionell: Unverbindliche, kosten­freie Beratung durch fest­angestellte Consultants
  • Marktüberblick: Preis-Leistungs-Vergleich bei über 100 Versicherern
  • Transparent: Objekte Auswahl der Versicherungs­lösung inklusive Nennung der Auswahl­kriterien
  • Know-how: Seit 1983 fundierte Erfahrung in der Beratung von Privat­kunden

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Bitte füllen Sie das For­mular mög­lichst voll­ständig aus. Wir kontakt­ieren Sie in Kürze mit Termin­vor­schlägen für Ihre persön­liche Be­ratung. Tele­fonisch er­reichen Sie uns unter 069 / 71 70 75 40.

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Kundenstimmen Das sagen unsere Kunden

Ondey24

Ondey24

Herr Khan hat sich um meine neue BU Versicherung gekümmert. Reibungslose Kommunikation ist jederzeit gegeben und die Beratung stets professionell und fachkompetent. Von meiner Seite aus definitiv eine Weiterempfehlung. Hier ist man im besten Händen!

02.11.2024
M. S.

M. S.

Bei der Auswahl einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung die am besten zu mir passt, wollte ich keine Risiken eingehen, oder Fehler machen. Nach eigener „Google Recherche“ habe ich mich dann für Hoesch & Partner entschieden. Herr Tom König begleitete mich vom ersten Telefonat bis zum Abschluss sehr professionell und äußerst Kompetent durch den ganzen Prozess, was mir ein sehr gutes und sicheres Gefühl gab. Aus meiner Sicht uneingeschränkt zu empfehlen.

03.11.2024
Otto

Otto

Ich wurde zu einer BU über 3 Monate hinweg begleitet. Der Fall war durch die Rahmenbedingungen meines aktuellen Arbeitgebers komplizierter, mit einigen Rückfragen seitens der Versicherung. Der Berater, Herr König, hat mich kompetent und immer sehr gut durch den Prozess geführt, hat die Rückfragen der Versicherungen immer gut erklärt und hatte Lösungsansätze parat. Ich bin sehr zufrieden und kann die Beratung jedem Empfehlen, der eine BU abschließen möchte.

29.10.2024

Sie fragen Wir antworten

Warum lohnt sich die private Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfall­versicherung bietet nur begrenzten Schutz. Arbeit­nehmer sind auf dem Weg zur Arbeit und zurück und während der Arbeits­zeit versichert. Mit dem Ankommen zu Hause endet der Versicherungs­schutz. Kinder sind ebenfalls nur auf dem Schul­weg und während der Schulzeit versichert, kleinere Kinder haben sogar überhaupt gar keinen Versicherungs­schutz.

Private Unfallversicherung mehr als lohnenswert

Der Abschluss einer Unfall­versicherung ist daher mehr als lohnenswert, um die finanziellen Folgen eines schlimmen Unfalls mit bleibenden Schäden abzumildern. Wahlweise zahlt der Versicherer eine einmalige Summe, um zum Beispiel den Umbau der Wohnung zu finanzieren oder eine lebenslange Unfall­rente. Auf Wunsch lassen sich auch beide Modelle in einer Versicherungs­police zusammenfassen. Zusätzlich zur Zahlung der einmaligen Summe oder der Rente können Versicherungs­nehmer noch viele weitere Bausteine in den Vertrag einschließen. Mit einem Unfallkrankenhaus­tagegeld und anschließendem Genesungs­geld lassen sich zusätzliche Kosten auffangen. Mit einer Todes­fall­leistung können im schlimmsten Fall die Bestattungs­kosten bestritten werden. Bei den meisten Versicherungs­unternehmen sind außerdem die Kosten für kosmetische Operationen nach einem Unfall bis zu einer Höchst­summe beitragsfrei mitversichert. Auch Bergungs­kosten sind bis zu einer Höchst­grenze beitragsfrei enthalten.

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Die Unfall­versicherung leistet eine Entschädigung, wenn die versicherten Personen durch einen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden. Zur Berechnung der Entschädigungs­leistung wird eine sogenannte Gliedertaxe herangezogen, aus der genau hervorgeht, wie hoch der Invaliditätsgrad beim Verlust von bestimmten Körper­teilen oder Sinnen ist. Auch wenn die Funktion eines Körper­teils nur teilweise eingeschränkt ist, wird der entsprechende Anteil des Prozent­satzes als Invalidität angenommen. Entsprechend des Invaliditäts­grades wird dann die Gesamt­versicherungs­summe anteilig ausgezahlt. Neben der reinen Einmal­zahlung bei bleibenden Schäden kann auch die Zahlung einer monatlichen Unfallrente vereinbart werden. Hier erhält der Versicherungs­nehmer dann bei Invalidität die vereinbarte monatliche Summe entsprechend des Invaliditäts­grades.

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Der gesetzliche Schutz erstreckt sich nicht auf den kompletten Tag, sondern nur auf die Arbeits­zeit und den Hin- und Rückweg zur bzw. von der Arbeit. In der Freizeit besteht kein Versicherungs­schutz über die gesetzliche Unfall­versicherung. Ein privater Versicherungs­vertrag deckt immer die kompletten 24 Stunden eines Tages ab. Versicherungs­schutz besteht nicht nur in der Freizeit, sondern auch während der Arbeits­zeit, sodass bei einem Arbeitsunfall neben den Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung auch Leistungen aus der privaten Versicherung in Anspruch genommen werden können. Besonders wichtig ist eine private Absicherung für Kinder, die noch gar nicht oder nur sehr begrenzt in den Versicherungs­schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.

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Bei Tarifen mit integrierter Progression werden mit zunehmendem Invaliditäts­grad höhere Leistungen fällig. Bei einem Tarif mit einer Progression von 300 % erhält der Versicherungsnehmer bei einem Invaliditäts­grad von 100 % dann das Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme. Die Leistungen steigen bei Progressionstarifen immer stärker an, während für die ersten 25 % Invalidität in der Regel noch keine Mehr­leistungen erfolgen, staffeln sich die höheren Leistungen ab 26 %. Ein Tarif mit einer hohen Progression eignet sich also besonders, um das Risiko einer völligen Invalidität mit relativ geringen Beiträgen abzusichern.

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Der Versicherungs­schutz in der Unfall­versicherung kann um einige Bausteine erweitert werden. Beitragsfrei sind in der Regel Bergungs­kosten und kosmetische Operationen versichert. Gegen Beitrags­zuschlag lassen sich auch Todesfall­leistungen, Unfallkrankenhaus­tagegeld und Genesungsgeld vereinbaren. Der Einschluss einer Unfallrente ist ebenfalls möglich, allerdings muss auch dafür ein Beitrags­zuschlag entrichtet werden.

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Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich bei Unfällen weltweit. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, etwa bei Unfällen auf Reisen in Kriegs­gebiete; hier ist in der Regel kein Versicherungsschutz geboten. Auch Unfälle, die aus kriegerischen Handlungen resultieren, sind meistens nicht mitversichert.

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