Privathaftpflicht

Haftpflicht & Rechtsschutz vom Versicherungs­makler

„Eine freiwillige Privat­haftpflicht­versicherung gehört zu den existenz­sichernden Versicher­ungen für Privat­haushalte. Diese vergleichs­weise günstige Versicherung sollte unbedingt zu Ihrem Port­folio gehören."

Matthias Heil Senior Berater

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Wir analysieren den Markt für Sie Die Privathaftpflicht schützt vor Schadenersatzforderungen

Egal ob fahr­lässig oder vorsätzlich: § 823 regelt die Haftungs­grundlage, wenn Dritten fahr­lässig oder vorsätzlich Schaden zugefügt wird. Dabei sind Höhe und Dauer der Zahlung nicht beschränkt. Eine solche Ent­schädigung kann schnell zum finanziellen Ruin führen. Denn laut Gesetz haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen – unbegrenzt und lebens­länglich. Mit einer Privat­haftpflicht­versicherung können Sie sich schützen. Wichtig für die richtige Wahl ist ein optimales Preis- und Leistungs­verhältnis. Wir suchen den für Sie optimalen Tarif und vergleichen dafür über 100 Versicherer.

Darauf achten wir:

  • Service Level (etwa Schaden­service) beim Versicherer
  • Weltweit bestehender Versicherungs­schutz
  • Forderungs­ausfalldeckung
  • Schlüssel­schäden
  • Schäden an gemieteten/geliehenen Sachen
  • Individuelle Bau­steine je nach Bedarf

Ihr Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr Versicherungs­makler mit maßgeschneiderter Beratung für Privat- und Firmen­kunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittel­punkt.

  • Top Konditionen: Günstige Prämien durch Sonder­konditionen

  • Top Leistung: Weit­reichende Deklarationen

  • Ganzheitlich: Maß­geschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen

  • Professionell: Beratung durch fest­angestellte Consultants

  • Service: Inhouse Schaden­service von Hoesch & Partner

  • Umfassend: Mitversicherung vieler Personen möglich - eine Versicherung pro Haus­halt ist ausreichend

  • Erfahrung: über 50.000 zufriedene Kunden seit 1983

  • Transparent: Individuelle Auswahl unter Nennung der Auswahl­kriterien

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Bitte füllen Sie das For­mular mög­lichst voll­ständig aus. Wir kontakt­ieren Sie in Kürze mit Termin­vor­schlägen für Ihre persön­liche Be­ratung. Tele­fonisch er­reichen Sie uns unter 069 / 71 70 75 40.

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Kundenstimmen Das sagen unsere Kunden

A F

A F

Ich habe mich von Herrn Heil zum Thema Berufsunfähigkeit beraten lassen. Dabei habe ich mich durchweg gut aufgehoben gefühlt. Eine Terminfindung war immer leicht und zeitnah möglich. Die Beratung empfand ich als sehr angenehm. In den Gesprächen ist Herr Heil in Ruhe und verständlich auf all meine Rückfragen eingegangen. Innerhalb kurzer Zeit konnte er mir eine passende Versicherung vermitteln.

03.03.2025
Isabel R.

Isabel R.

Die Beratung durch Herrn Michael Koch war einfach erstklassig. Mit viel Fachwissen und Engagement hat er sich viel Zeit genommen, meine individuelle Situation zu analysieren und mir maßgeschneiderte Lösungen aufzuzeigen. Besonders schätze ich seine transparente und verständliche Art, auch komplexe Themen zu erklären. Ich fühle mich jetzt rundum gut abgesichert und weiß, dass ich mich jederzeit auf seine Unterstützung verlassen kann. Ich kann Herrn Michael Koch uneingeschränkt weiterempfehlen! Vielen lieben Dank!

24.02.2025
Francesco C.

Francesco C.

Ich wurde von Michael Koch aus Frankfurt beim Wechsel in die private Krankenversicherung beraten und habe mich während des gesamten Prozesses gut aufgehoben gefühlt. Er hat sich viel Zeit genommen, um meine Fragen ausführlich zu beantworten, war immer freundlich und hat alles klar und verständlich erklärt. Ich hatte jederzeit den Eindruck, gut informiert zu sein und eine durchdachte Entscheidung treffen zu können.

05.03.2025

Sie fragen Wir antworten

Welche Schäden deckt die Privathaftpflichtversicherung?

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet gemäß § 823 BGB mit seinem kompletten Vermögen . Und das im Zweifel ein Leben lang.
Die Privathaft­pflicht übernimmt die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche aus dem privaten Bereich. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögens­schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe.
Dabei sind alle Handlungen des Versicherungs­nehmers als Privat­person versichert. Berufliche sowie außergewöhnlich gefährliche Tätigkeiten sind in der Regel nicht versichert.

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Der Versicherungs­schutz ist in der Privathaftpflicht ziemlich weit gefasst. Bei einem Familien­vertrag sind immer der Versicherungs­nehmer, der Lebenspartner und die Kinder mitversichert.
Die Kinder des Versicherungs­nehmers bleiben in der Regel in der privaten Haftpflicht­versicherung so lange mitversichert, bis sie die erste Ausbildung oder das Erst­studium abgeschlossen haben und eine dauerhafte Tätigkeit aufnehmen.
Mit­versichert sind auch Kaninchen, Meer­schweinchen, Vögel, Katzen und andere zahme Kleintiere . Je nach Gesellschaft können auch Ziegen und Schafe mitversichert sein, sofern sie als Luxus­tiere ohne land­wirtschaftliche Nutzung gehalten werden.
Für Hunde und Pferde muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden.

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Die Privat­haftpflicht­versicherung wird von fast allen Versicherern angeboten. Dementsprechend groß sind auch die Leistungs­unterschiede: Es gibt unter anderem Tarife mit Selbstbeteiligung, Tarife mit Schaden­freiheitssystem und Premium-Tarife mit besonders vielen Einschlüssen. Nicht jede Erweiterung ist unbedingt sinnvoll, andere sind hingegen absolut notwendig. 
Die meisten Versicherungs­gesellschaften erweitern den Versicherungs­schutz in der Privathaftpflichtversicherung. So ist in der Regel automatisch eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflich­tversicherung für das selbst genutzte Einfamilienhaus enthalten, ebenso wie eine Bauherren­haftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Bausumme.
Einige Anbieter schließen zusätzlich auch eine Haftpflicht­versicherung für einen Öltank ein. Auch dafür gelten gewisse Höchst­grenzen, die eingehalten werden müssen (je nach Anbieter zwischen 3.000 l und 10.000 l Fassungsvermögen).

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Die Forderungs­ausfalldeckung ist eine Erweiterung des Versicherungs­schutzes, die immer sinnvoll ist.
Wenn dem Versicherungs­nehmer ein Schaden von einem Dritten zugefügt wird, der nicht über eine Privathaftpflicht­versicherung verfügt, übernimmt die eigene Versicherung die Entschädigung­sleistung und nimmt den Schadens­verursacher in Regress.
Bei den meisten Gesellschaften gilt für diese Deckung eine Selbst­beteiligung von 2.500 €, damit nicht schon Kleinst­schäden gemeldet werden.

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Gefälligkeitsschäden sollten in der Privathaftpflicht­versicherung auf jeden Fall mitversichert werden.
Das klassische Beispiel ist der Fernseher, der beim Umzug eines Bekannten herunterfällt und dadurch beschädigt wird. Hier wollte der Versicherungs­nehmer dem Bekannten behilflich sein, wodurch er nach strenger Definition in der Privathaftpflich­tversicherung nicht mitversichert wäre. 

Unsere Testsieger haben diesen Punkt mitversichert.

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Kinder sind generell erst ab einem Alter von sieben Jahren deliktfähig, im Straßen­verkehr sogar erst mit zehn Jahren.
Verursachen jüngere Kinder einen Schaden, kann der Geschädigte keine Ansprüche geltend machen, da die Haftungs­grundlage fehlt.
Viele Gesellschaften versichern dieses Risiko aber mit und leisten eine Entschädigung, wenn der Versicherungs­nehmer ein berechtigtes Interesse an der Regulierung hat. 

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