Keine PKV ohne BU!
29.01.20
Die Überschrift dieses Blogbeitrags erinnert ein wenig an das Lied „MfG“ von „Die Fantastischen Vier“ – Abkürzungen über Abkürzungen, die die meisten von Ihnen wahrscheinlich schon einmal aufgeschnappt, aber nie wirklich verinnerlicht haben. Doch die Bereiche „Private Krankenversicherung“ und „Berufsunfähigkeit“ sind relevanter denn je. Bei manchen Abkürzungen ist eben doch gut zu wissen, wofür sie stehen.
Es kann jeden treffen
Stellen Sie sich vor: Es ist Sonntagmorgen, die Sonne scheint, es ist nicht zu warm und nicht zu kalt, und Sie wissen schon jetzt, dass Sie einen guten Tag haben werden. Es ist eben jenes schöne Wetter, das Sie gleich auf dem Fußball- oder Tennisplatz benötigen, um Ihre persönliche Höchstleistung zu bringen. Die Tasche ist gepackt, die Kinder sind ohnehin schon unterwegs und die bessere Hälfte hat einen Abschiedskuss bekommen. Es kann losgehen!
Klar ist: Ihr Tennismatch steht auf Messers Schneide. Sie müssen sich wirklich anstrengen – im entscheidenden Satz steht es fünf zu vier für den Gegner. Er schlägt von links nach rechts auf, aber das ist seine schwache Seite. Das wissen Sie. Also den Ball nur irgendwie longline zurückbringen. Er wird Ihnen daraufhin auf die Rückhand spielen und dann haben Sie ihn! Denn der Schnellste ist er sowieso nicht mehr…
Doch der Plan geht nicht auf. Ihr Gegner spielt den Ball weich und kurz. Damit haben Sie nicht gerechnet! Als sie versuchen los zu sprinten, hören Sie es knacken und knallen. Erst fährt ein Blitz durch Ihren Rücken. Danach halten Sie Ihre Beine nicht mehr und Sie sacken zu Boden. Schwerer Bandscheibenvorfall. Der Faserknorpelring der Bandscheibe ist komplett durchgerissen. Sie müssen operiert werden und fallen mehrere Monate aus…Wie sagt man im Volksmund so treffend: Nie den Tag vor dem Abend loben.
Gut beraten ist, wer…
Alle Privat- und Krankenzusatz-Versicherten sind gut beraten, sich mit ihrem Vermögensrisiko durch Arbeits- und Berufsunfähigkeit zu beschäftigen. Wer sich als Angestellter nämlich privatkrankenversichert, wählt zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung, um den Einkommensverlust ab dem 43. Krankheitstag auszugleichen. Gesetzlich Krankenversicherte können das Krankengeld der Kasse berücksichtigen und entsprechend geringer absichern.
Es gilt zu beachten: Jeder private Krankentagegeldversicherer hat seine ganz eigene Definition von Berufsunfähigkeit- und auch Erwerbsunfähigkeit. Wird eben aufgrund des oben genannten Beispiels die bedingungsgemäße Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit festgestellt, so stellt der Versicherer die Leistung unverzüglich ein. Es greift jetzt hoffentlich die Klausel der separaten Arbeitskraftabsicherung – im Idealfall in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei wird ein kontinuierliches Monatseinkommen bei dauerhafter Krankheit, Berufs-, Grund- und Erwerbsunfähigkeit gesichert. Die auslösenden Klauseln des Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherers sollten entsprechend nicht voneinander abweichen.
Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Auszahlungssummen der beiden Absicherungen aufeinander abgestimmt sind und sich im Leistungsfall möglichst zeitlich nicht überschneiden. Rechnen Sie Ihre Versorgungslücken in Netto (nach sämtlichen Abzügen und Steuern) und nach unterschiedlichen Lebensjahren.
Bei derartigen Risikoversicherungen lohnt es sich übrigens, vorab seinen persönlichen Versorgungsstatus zu ermitteln, um dann davon ausgehend auch adäquate Tagegelder und Renten zu versichern. Und spätestens dann ist gute Beratung gefragt. Erst dann liegt Ihnen die Welt zu Füßen…
MfG, Ihr Alexander Kukovic
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