Mit dem Hund in den Urlaub – Was muss ich machen?
14.08.18
Was muss ich machen, wenn der Hund mit in den Urlaub soll? Ein gemeinsamer Urlaub mit dem geliebten Vierbeiner scheitert oft an dieser Frage und an den Aufgaben, die auf Hundebesitzer zukommen. Dabei gibt es einfache Lösungen, mit denen auch das Haustier gut geschützt in den Urlaub mitreisen kann.
Was muss ich vor dem Urlaub mit Hund wissen?
Fliegen oder mit dem Auto reisen? Die Frage, die Sie sich vor Ihrem Urlaub mit dem Hund stellen müssen. Klar ist, dass Fliegen Ihren Vierbeiner deutlich mehr Stress aussetzt, als die Fahrt im Auto. Dabei kommt es nicht nur auf die Länge der Strecke an, sondern auch, ob in Ihrem Wunschhotel oder der Traumferienwohnung Hunde erlaubt sind. Damit Ihr Begleiter nicht in eine Hundepension muss, sind Sie bestens beraten, die Suche für Ihren Sommerurlaub bereits bei der geeigneten Ferienunterkunft zu beginnen. Beachten Sie bei der Planung die Einreisebestimmungen für das jeweilige Urlaubsziel. Einige Länder verbieten bestimmte Hunderassen oder verlangen Voraussetzungen, die der Hundehalter im Vorfeld zu treffen hat. Spezielle Absicherung für die Einreise erhalten Sie durch die Kombination des üblichen Chips und des „EU-Heimtierausweises“. Mit dem Chip können Hund und Halter identifiziert und mit dem EU-Heimtierpass Impfungen und Behandlungen dokumentiert werden. Vor dem Urlaub sollten Sie neben den Dokumenten auch die notwendigen Impfungen für Mensch und Tier überprüfen.
Ein weiteres Gepäckstück, das mit muss, ist die richtige Versicherung für Ihren Hund! Wer mit dem Hund in den Urlaub fährt, stellt schnell fest, dass es zahlreiche Versicherungen für den treuen Begleiter gibt. Grundsätzlich sollten vor der Reise die wichtigen Bausteine wie Hundehaftpflicht- und Tier-OP-Versicherung abgeschlossen werden. Nehmen Möbelstücke im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung durch den Hund Schaden, sind Sie durch die Hundehaftpflicht abgesichert. Weil Hunde ebenfalls ärztlicher Betreuung bedürfen, bietet sich eine Tier-OP-Versicherung für den äußersten Notfall an. So minimieren Sie das Risiko, auf eventuellen Behandlungskosten privat sitzen zu bleiben. Eine letzte Option, bevor der Urlaub beginnt checken Sie zusätzlich, ob in Ihrer bestehenden Reiserücktrittversicherung die Erkrankung des Hundes leistungsauslösend ist. Das ist Voraussetzung, damit Sie bei Krankheit des Hundes auf der sicheren Seite sind.
Was muss ich während der Reise beachten?
Ob Flug oder Auto, halten Sie die Papiere für Ihren tierischen Begleiter stets zur Hand. Sie haben sich für die Reise mit dem Auto entschieden? Dann ist zu empfehlen, die vorgeschriebenen Sicherungsanweisungen, zum Beispiel durch ein Trenngitter oder eine Transportbox, einzuhalten. Werden die Vorschriften nicht berücksichtigt, kann es im Aus- und Inland zu empfindlichen Strafen kommen.
Um auf eine weitere ungewollte Überraschung – das Verletzungsrisiko bei Hunden – vorbereitet zu sein, sollte zusätzlich bei jedem Ausflug mit dem Hund eine entsprechende Reiseapotheke mitgenommen werden. Verletzt sich der Begleiter, kann umgehend erste Hilfe geleistet werden. Es klingt so einfach und ist dennoch sehr wichtig, wenn Sie mit dem Auto in den Urlaub fahren: Legen Sie ausreichend Pausen ein, und stellen Sie sicher, dass genügend Wasser für Ihren Hund vorhanden ist.
Mein Hund hatte einen Unfall oder ist erkrankt – was ist jetzt zu handeln?
Unverhofft kommt (leider) doch oft! Wichtig ist, wie in allen Ausnahmesituationen, dass Sie durch gründliche Vorbereitung auf diese Situationen mit Ruhe reagieren. Wenn Ihr Hund zum Beispiel angefahren wurde, ist es wichtig, dass Sie unabhängig vom Urlaubsland die Polizei zur Unfallaufnahme und -dokumentation rufen. Mit eigenen Fotos vom Unfallort und -fahrzeug sichern Sie sich zusätzlich ab. Leiten Sie die Fotos und weitere Infos an Ihren Versicherungsmakler weiter, denn er wird die Kommunikation mit der Versicherung für Sie übernehmen.
Vergessen Sie nicht, sich die Daten des Unfallgegners aufzuschreiben! Oft stehen die Chancen bei den Versicherungen 50:50, dass der Schaden von der Haftpflicht des Unfallverursachers übernommen wird. Grund hierfür ist, dass meist nicht eindeutig nachweisbar ist, ob Fahrzeugführer oder Hund die Schuld für den Unfall tragen. Für den Fall, dass Ihr Hund eine tierärztliche Versorgung oder Operation benötigt, ist die vor dem Urlaub abgeschlossene Tier-OP-Versicherung die Garantie, dass Ihrem Hund geholfen wird. Sie fragen sich, ob Ihre Reiseabbruchversicherung bei solchen Unfällen greift? Die Antwort lautet: „Nicht bei allen Tarifen ist diese Leistung versichert!“ Daher sollten Sie im Gespräch mit Ihrem Versicherungsmakler klären, ob die Reiseabbruchversicherung enthalten ist.
Fazit
Die beste Anlaufstelle bei Rückfragen ist immer der eigene Versicherungsmakler. Er bereitet Sie individuell auf Ihren Urlaub mit dem Hund vor und weiß Rat bei Fragen. Um sorgenfrei mit dem Hund in den Urlaub fahren zu können, empfiehlt es sich, bereits bei der Unterkunftssuche den geliebten Vierbeiner miteinzubeziehen. Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, findet in unserem entsprechenden Blogbeitrag [Link] weitere Infos.
Damit Sie jederzeit für Ihren treuen Begleiter vorbereitet sind, gehören neben der Hundehaftpflicht und Tier-OP-Versicherung auch der EU-Haustierausweis und eine Reiseapotheke für den Hund in den Koffer. Informieren Sie sich vor Reisebeginn über länderspezifische Einreisevorschriften. Erkrankt Ihr Hund im Urlaub, lässt sich der Reiseabbruch meist über die eigene Versicherung, natürlich nach Rücksprache mit Ihrem Versicherungsmakler, abwickeln.
Checkliste:
- Ferienunterkünfte suchen, in denen Hunde erlaubt sind, und Einreisebestimmungen der Länder beachten
- Dokumente wie den EU-Heimtierausweis und Versicherungen wie Hundehaftpflicht und Tier-OP Versicherung auf Aktualität überprüfen
- Transportbox und Reiseapotheke für den Hund mitnehmen
- Bei einem Unfall gegebenenfalls die Daten des Unfallgegners notieren und umgehend den Versicherungsmakler informieren
- Bei Reiseabbruch zunächst Rücksprache mit dem Versicherungsmakler halten
Tipp vom Experten
Um sorgenfrei mit dem Hund in den Urlaub zu starten, überprüfen Sie neben den herkömmlichen Versicherungen Ihre Hundehaftpflicht rechtzeitig auf Aktualität. Sie sind zudem bestens beraten, wenn Sie durch den Besuch bei einem Tierarzt den EU-Heimtierausweis und die geforderten Impfungen überprüfen lassen. Jeder Tierliebhaber weiß: Auch Hunde benötigen Auslauf. Zeichnet sich eine lange Autofahrt ab, freut sich Ihr Vierbeiner mit Ihnen über Pausen. Damit Sie bei möglichen Schadensfällen abgesichert sind, notieren Sie sich grundsätzlich die Daten Ihrer Hundehaftpflichtversicherung und bei Unfällen mit dem Hund auch immer die Versicherungsnummern der Unfallbeteiligten.
Bevor Sie jetzt sagen: „Hätte ich das doch vorher gewusst“, ein letzter Tipp von Hoesch & Partner: Wir stehen jederzeit für Ihre offenen Fragen zur Verfügung und finden gemeinsam mit Ihnen flexibel angepasste Lösungen.
Ihr Stefan Riedmaier
Mit dem Auto in den Urlaub – Was ist zu beachten?