Die Haftpflichtversicherung: Pflicht oder Kür?

26.11.19

Weihnachten steht vor der Tür und beim Feiern mit der Familie, Freunden oder den Kollegen, ist die Stimmung gerne gelöst und entspannt. Kurz dem Kollegen mit Glühwein zugeprostet und der wertvolle cremefarbene Teppich hat einen unübersehbaren dunklen Rotweinfleck abbekommen. Die Verwendung echter Kerzen auf dem Adventskranz kann ebenfalls unschöne Folgen haben. „Das zahlt die Haftpflichtversicherung“ ist hier die richtige Aussage, doch ganz so einfach ist es leider nicht. Haftpflichtversicherungen sind komplex, doch mithilfe unserer Anleitung sind Sie bestens auf einen möglichen Schadensfall vorbereitet.

„Best of“ Schadensfälle

Nicht nur Weihnachtsfeiern steigern in der kalten Jahreszeit das Risiko für Haftpflichtschäden – Glätte, Eis, Schnee und Kälte machen das Leben nicht sicherer. Besonders im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung kommt es in der Kombination von Sommerreifen, zu wenig Abstand und nicht witterungsbedingtem Fahren häufig zu Schäden – das kann schnell teuer werden. Und sollten Sie sich dem ganzen Weihnachtstrubel entziehen wollen und in Urlaub fahren, kann eine gute Haftpflichtversicherung ihre Urlaubskasse schonen. Denn auch während Sie Ihren Cocktail in Südafrika genießen, kann zuhause so einiges passieren: Die Räum- und Streupflicht sowie die Schneeballschlachten der Nachbarskinder sorgen regelmäßig für strittige Fälle.

Good to know

Was ist eine Haftpflichtversicherung überhaupt? Sie ist unter anderem auch passiver Rechtsschutz – das bedeutet, dass wenn Sie kein Verschulden haben, die Haftpflicht zu Ihren Gunsten Schadenabwehr betreibt. Sofern ein Verschulden, im Sinne der Gesetzgebung, vorliegt, wird der Versicherer eine mögliche Regulierung prüfen. Hinter diesen Regulierungen stehen Gesetze. Die Privathaftpflicht springt ein, wenn Sie als Versicherungsnehmer einer dritten Person unbeabsichtigt bzw. ohne Vorsatz einen körperlichen oder vermögenswerten Schaden zufügen oder eine fremde Sache beschädigen.

Bei Sachschäden werden Reparaturkosten von der Haftpflichtversicherung übernommen. Es werden der Zeitwert der Sache erstattet. Dieser berechnet sich aus Alter, Abnutzung und Güte der beschädigten Sache. Der Ausgleich von Personenschäden ist unter anderem abhängig von Arzt- und Krankenhauskosten, beruflichen Ausfällen und den Kosten  des Sozialversicherungsträgers.

How to: Was muss ich im Schadensfall beachten?

Damit Sie entspannt in die Vorweihnachtszeit starten können, haben wir Ihnen eine kleine Auflistung zusammengestellt, was im Fall einer Beschädigung des Eigentums an Dritte zu beachten ist:

  1. Wichtig ist: Sie sind allgemein verpflichtet, Belege von Anschaffungen zwei Jahre aufzubewahren. So steht im Schadensfall der genaue Sachwert des beschädigten Objekts unstrittig fest und der Wert muss nicht von der Versicherung selbst geschätzt werden.
  2. Was Sie auch dokumentieren können: Machen Sie Bilder der beschädigten Sache, um das Ausmaß der Beschädigung zu veranschaulichen! So kann der Schaden direkt festgestellt werden: wie groß ist denn der Weinfleck auf dem neuen cremefarbenen Teppich? Wie viele Gartenzwerge sind bei der Schneeballschlacht zu Bruch gegangen? Spätere Fragen lassen sich ganz einfach durch Beweismaterial in Form von Bildern beantworten.
  3. Wer muss sich denn nun detektivisch betätigen und alle Beweise zusammensuchen? Ganz klar: der Verursacher! Aber auch der Geschädigte hat Pflichten: Die Bereitstellung der Quittungen sowie die Aufbewahrung der beschädigten Sache sind für den Erfolg der Regulierung entscheidend.
  4. Hat der Verursacher den Schadensfall seiner Versicherung gemeldet, ist er erst einmal von Verpflichtungen befreit. Bevor die Versicherung keine Entscheidung zur Regulierung getroffen hat, ist der Verursacher nicht zu einer Zahlung verpflichtet.
  5. Jetzt ist der Geschädigte am Zug und muss den Vorfall schildern. Ein gutes Verhältnis mit dem Verursacher, kann für Sie nur von Vorteil sein, denn: Ihre Beschreibung des Vorgangs muss deckungsgleich sein mit der des Verursachers. Hier kann Ihnen schnell ein Strich durch die Rechnung gemacht werden – besonders, wenn angegeben wird, an dem Schaden keine Schuld gehabt zu haben. Gibt der Übeltäter an, „stets aufgepasst zu haben“, kann eine Regulierung durch die entsprechende Haftpflichtversicherung abgewendet werden.

Fazit

Nach Spaß klingt dieser Prozess nicht, das sehen wir ein…finden Sie sich aber in einer der genannten Situationen wieder, können Sie sich über Ihre Haftpflichtversicherung freuen. Mit einer guten Haftpflichtversicherung können auch Sie entspannt in den Winter starten. Und natürlich hoffen wir, dass Sie von dieser keinen Gebrauch machen müssen, sondern eine gemütliche Vorweihnachtszeit mit Ihren Liebsten verbringen! Es gilt jedoch der Leitsatz: Better safe than sorry.

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