Ruhestandsplanung als persönliches Projektmanagement 2.0 - Das Testament
22.07.21 | #projektruhestand
Heute starten wir mit dem ersten wichtigen Thema im #projektruhestand, bei dem rechtlicher Beistand essentiell zum Erfolg beitragen kann. Denn mit dem Thema Testament beschäftigen wir uns in der Regel selten. Aus diesem Grund habe ich Martin die wichtigsten Fragen zu diesem Thema gestellt:
Rainer: „Welche Formen von Testamenten sollten in der Ruhestandsplanung besprochen werden und wie kommst Du dann final zur passenden Auswahl?“
Martin: „Das hängt in der Beratungspraxis stark von den Familien- und Vermögensverhältnissen ab, Testamente können ein oder mehrere Motive abdecken. Lass mich das an folgendem Beispiel erläutern:
- Das Behinderten-Testament soll eine optimale Versorgung des behinderten Kindes sicherstellen
- Das Geschiedenen-Testament soll verhindern, dass Vermögen über Umwege doch wieder zum Ex-Ehepartner gelangt
- Das Patchwork-Testament muss die Schwächen der gesetzlichen Erbfolge in Patchwork-Konstellationen kompensieren
- Das Unternehmer-Testament regelt die Verteilung von Unternehmensbeteiligungen bei gleichzeitiger Absicherung des Ehegatten
Alle dieser Spezialformen von Testamenten geben eine bestimmte Erbschafts- und Ertragsteuerliche Grundlage vor, die ein guter Nachfolgeplaner anhand der individuellen Familiensituation bestmöglich optimiert.“
Rainer: „Wann macht es denn überhaupt Sinn ein Testament zu verfassen?“
Martin: „Die Aufzählung zeigt und betont, wie wichtig ein Testament ist, damit „der letzte Wille“ tatsächlich umgesetzt werden kann – daher ist ein Testament immer sinnvoll. Selbst in einer (vermeintlich) unkomplizierten Familiensituation (Eheleute in Zugewinngemeinschaft, zwei Kinder) ist ein Testament sinnvoll, etwa wenn die Kinder noch minderjährig sind.
Hier ist es ratsam, die Kinder nicht zu Miterben der Erbengemeinschaft zu machen, da dann ein Nachlassverzeichnis und ggf. die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich wird. In einigen Fällen ist eine Testamentsvollstreckung zweckdienlich, etwa dann, wenn bei gleichzeitigem Versterben der Eltern der Vormund (oftmals Geschwister der Eltern) zwar die Erziehung übernehmen sollen, nicht aber die Verwaltung des Vermögens.
Auch ein verheiratetes Paar in Zugewinngemeinschaft ohne Kinder hat ein gewichtiges Motiv, ein Testament zu errichten: Nach der gesetzlichen Erbfolge erben nämlich die Eltern des verstorbenen Ehepartners neben dem überlebenden Ehepartner (25 %). Dies ist selten gewollt.
Zu guter Letzt führt eine optimale Testamentsgestaltung zu einer erheblichen Reduzierung von Erbschaftsteuerlasten
Mit diesen Antworten zeigt Martin deutlich, welche Wichtigkeit ein Testament im Rahmen des Projekts Ruhestandsplanung einnimmt. Da dies aber noch lange nicht der einzige Baustein für die optimale Altersvorsorge ist, freuen Sie sich auf den nächsten Blog, im dem wir uns einem weiteren Bestandteil widmen: der Vorsorgevollmacht. Es bleibt spannend!
Bleiben Sie gesund & bis bald
Ihr Rainer Weber
Kundeninformation zur Flutkatastrophe