Ruhestandsplanung als persönliches Projektmanagement – Teil 3
20.08.20
Mit dem heutigen Blog starten wir in eine weitere Projektphase der Ruhestandsplanung. Diese kann eine sehr aufwendige und zeitraubende Phase werden – je nachdem wie sich Ihre Liquiditätsquellen für den Ruhestand im Laufe Ihres Lebens entwickelt haben.
Ordnung muss sein
Nun ist Fleiß gefragt, denn jetzt geht es darum den aktuellen Status Quo der eigenen Versorgung zu recherchieren und zu dokumentieren. Hier werden alle Vermögensanlagen zusammengetragen wie zum Beispiel Konten, Depots oder auch die angesammelten Versicherungslösungen. Sie werden sehr schnell feststellen, wie gut oder schlecht gepflegt Ihre Aktenordner im Schrank sind. Der Eine oder Andere mag sich sogar die Frage stellen, was diese Dokumente für eine Bedeutung haben und was einmal der Grund für den Abschluss war. Erfahrungsgemäß sind die Unterlagen alle einige Jahre alt und daher nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Die Aufgabe ist nun die aktuellen Informationen zu den Unterlagen zu beschaffen. In dieser Phase kann Ihnen auch Ihr Berater zur Seite stehen: Mit einer von Ihnen unterschriebenen Auskunftsvollmacht kann er die fehlenden Unterlagen, Daten und Werte beim Produktgeber erfragen und für Sie zusammenfassen.
Ihre Unterlagen sind entscheidend
In manchen Fällen, stellen meine Mandanten sehr überrascht fest, dass die Datenfülle viel umfangreicher ist, als ursprünglich gedacht. Diese Informationsmenge muss daher, mit Blick auf das Projektziel „Ruhestand“ zusammengestellt und analysiert werden. Nur so entsteht ein Verständnis dafür, wie die verschiedenen Bausteine zur gewünschten Zielsetzung sinnvoll beitragen können.
Geduld ist eine Tugend
Wenn nun alle Daten erfasst und die Inhalte der Versorgungen aktualisiert sind, lässt sich immer noch nicht die tatsächliche Versorgung zum Zielrentenalter feststellen. Selbst wenn Sie dachten dem Projektende nun nahegekommen zu sein, müssen Sie sich noch ein wenig gedulden.
Warum ist das so?
Das liegt an der Tatsache, dass eine Auszahlung aus einem x-beliebigen Vertrag in Höhe von € 1.000 nicht bedeutet, dass Sie auch über diese Summe verfügen können. Der Grund hierfür liegt in der unterschiedlichen Besteuerung von Kapital- und Rentenauszahlungen. Hier müssen sie sich mit Begriffen, wie „Volle Versteuerung, Halbeinkünftebesteuerung, Abgeltungsbesteuerung, Ertragsanteilbesteuerung …. etc.“ auseinandersetzen. Eine Bewertung der Auszahlung von € 1.000 setzt voraus, dass Sie e sich mit den genannten Begriffen auskennen und die Auswirkungen der verschiedenen Besteuerungen berücksichtigen.
Steuerberater statt Ruhestandsplaner?
Der versierte Leser könnte jetzt zu der Schlussfolgerung kommen, dass die Ruhestandsplanung eine Sache ist, die der Steuerberater erledigen sollte. Das könnte eine Lösung sein, vorausgesetzt der Steuerberater versteht auch das Zusammenspiel der verschiedenen Einkunft- und Vermögensquellen. Der Steuerberater ist in der Ruhestandsplanung ein wichtiger Partner, der in jedem Fall bei komplexen steuerlichen Fragen hinzugezogen werden muss. Im Regelfall ist er jedoch nicht der Moderator, der das gesamte Projekt im Auge hat und behält. Diese Aufgabe übernimmt Ihr Ruhestandsplaner, der den Überblick besitzt und behält. Er ist es auch, der diese verschiedenen Bausteine in die Planung aufnimmt, sie analysiert, bewertet und die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigt. Dazu bedient sich der Ruhestandsplaner im Regelfall einer Planungs-Software, ohne die eine solch komplexe und ganzheitliche Planung nicht valide zu erstellen wäre.
Entscheidungsgrundlage für die Bewertung der Produkte
Während der Bestandsaufnahme sollte nicht nur eine quantitative, sondern auch eine qualitative Prüfung erfolgen. Das bedeutet, dass sowohl die Zusammenstellung der diversen Produktlösungen als auch die Qualität der einzelnen Produkte geprüft werden muss. Am Ende der dritten Etappe haben wir nun eine Entscheidungsgrundlage erstellt. Auf Basis dieser wird geprüft, ob die Produkte der Zielsetzung entsprechen, ob sie ausgetauscht oder einfach gekündigt werden können.
Fortsetzung folgt
Im nächsten Blog möchte ich mit Ihnen den Begriff „Langlebigkeit“ näher betrachten und Ihnen die elementare Bedeutung in der Ruhestandsplanung erläutern. Ich freue mich, wenn Sie Ihr persönliches Projekt „Ruhestand“ weiter in die Hand nehmen und mit mir gemeinsam dem Ziel ein Stück näher kommen.
Ihr Rainer Weber
Im Interview mit WELT: Michael Reeg über Schutz von Laden- und Restaurantbesitzern vor Vandalismus