Ruhestandsplanung als persönliches Projektmanagement – Teil 5

15.10.20

Heute starten wir in eine der letzten Phasen ihres persönlichens Projektmanagements Ruhestandsplanung. Nachdem wir im letzten Blogbeitrag das Thema „Langlebigkeit“ genauer betrachtet haben, werde ich mich nun in diesem Teil mit den Bestandteilen ihres Vermögens beschäftigen, die sie ihren Kindern oder anderen Personen zu Lebzeiten verschenken oder im Todesfall vererben möchten.

Diese Phase in der Ruhestandsplanung bedarf einiger guter Vorüberlegungen. Warum betone ich das an dieser Stelle so besonders? Erben und Schenken muss gut überlegt, gut umgesetzt und gut begleitet werden. Was das konkret bedeutet, erkläre ich Ihnen:

…. gut überlegt!

Wer soll was, wann von meinem erarbeiteten (oder selbst geerbten Vermögen) erhalten? Diese Frage steht ganz am Anfang dieser Planungsphase. Insbesondere bei einer Schenkung zu Lebzeiten sollte dem Schenker bewusst sein, dass verschenktes Vermögen nicht mehr der eigenen Entscheidungsgewalt unterliegt. Insbesondere bei Schenkungen an die noch minderjährigen Kinder muss das bedacht werden. Hier gehen viele Eltern davon aus, dass Sie als Erziehungsberechtigte nach einer Schenkung immer noch den Zugriff auf das Vermögen haben – praktisch ist das auch häufig so. Dennoch sollte man damit rechnen, dass bei Schenkungen von hohen Geldsummen oder Vermögenswerten, das Vormundschaftsgericht im Zweifelsfall ein Wort mitsprechen möchte. Insbesondere bei größeren Verfügungen über das Vermögen der Kinder durch die Eltern, muss eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Daher sollte es gut überlegt sein, in welcher Größenordnung Vermögen geschenkt wird. Für mich gilt die Regel, dass nur das Vermögen verschenkt werden sollte auf das ich 100 %ig nicht mehr selbst angewiesen bin –auch in einer schwierigen Arbeits- oder Finanzmarktphase.

Kommen Sie zu dem Ergebnis, dass jetzt ein guter Zeitpunkt ist, Vermögen zu verschenken, dann spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle. Der Verwandtschaftsgrad zwischen Ihnen und dem Beschenkten beispielsweise hat Auswirkungen auf eine mögliche Besteuerung der Schenkung. Ihren Kindern können Sie alle 10 Jahre bis zu € 400.000 an Vermögenswerten verschenken. Bei Ihrem/Ihrer nicht verheirateten Lebenspartner/in hingegen besteht lediglich ein steuerfreier Betrag von € 20.000. Diese wenigen Beispiele zeigen bereits, dass Vorüberlegungen an dieser Stelle essentiell sind. Wenn Sie nicht zu Lebzeiten Vermögen übertragen wollen, sollten sie sich überlegen, wer nach Ihrem Versterben am Vermögen partizipieren soll. In vielen meiner Beratungsgespräche höre ich sehr deutlich heraus, dass meine Mandanten konkrete Vorstellungen von der künftigen Vermögensaufteilung haben. Leider sind diese Überlegungen meist nur gedanklich vorhanden und nie in einem Testament festgehalten.  Ohne letztwillige Verfügung – wie man das Testament auch bezeichnet – wird das Erbe in der gesetzlichen Erbfolge abgewickelt, Die Überlegungen des Erblassers zu Lebzeiten werden in diesem Fall nicht umgesetzt.

Fazit: Gut überlegt ist nur die „halbe Miete“, aber der erste Schritt in die richtige Richtung. Daher ist der zweite Schritt genauso wichtig.

… gut umgesetzt!

Prima – Sie haben gut überlegt und wissen nun, wie das Vermögen zu Lebzeiten und im Todesfall verteilt werden soll.  Wie bereits erwähnt, ist einer der wichtigsten Umsetzungsschritte – in diesem Fall das Testament.

Der leichteste Weg: Sie befragen „Dr.Google“, lassen sich einen Testament-Mustertext anzeigen l und downloaden diesen – am besten noch kostenlos. ACHTUNG! Hier hebe ich warnend meinen Zeigefinger! Ein Testament ist ein sehr wichtiges Dokument. Daher sollten Sie sicher sein, dass der Inhalt des Testaments und die darin verfügten Entscheidungen rechtlich unanfechtbar sind und im Ernstfall umgesetzt werden müssen. Aus diesem Grund empfehle ich, insbesondere bei komplexeren Vermögen, immer das Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht. Bei Eheleuten wird sehr gerne das „Berliner Testament“ gewählt. In diesem setzen sich die betroffenen Personen gegenseitig zu Alleinerben ein. Die Überlegung der gegenseitigen Erbeinsetzung der Ehepartner entspricht häufig dem grundsätzlichen Wunsch der Eheleute. Dieser kann durch sinnvolle Ergänzungen erhalten bleiben und weitere positive Aspekte im Erbfall erzeugen – beispielsweise die optimalere Nutzung der Steuerfreibeträge die der Gesetzgeber zur Verfügung stellt.

Soll Vermögen zu Lebzeiten verschenkt werden gelten die gleichen steuerlichen Regelungen wie beim Erbe. Vorteil der Vermögensübertragung zu Lebzeiten ist, dass sich die Erbschafts- und Schenkungsfreibeträge alle 10 Jahre erneuern. Diese Tatsache kann bei größeren Vermögen deutliche Steuereinsparungen bedeuten, wenn hier überlegt geplant und gut umgesetzt wird.

Vermögensübertragungen auf Kinder sind vom Schenker mit bestimmten Zielen oder Voraussetzungen verbunden. Beispielsweise möchte dieser, dass das Kapital für einen Immobilienerwerb, für die Ausbildung/Studium oder für die Familiengründung genutzt wird.  Dem Schenker ist aber bewusst,  dass das Kind spätestens mit  Volljährigkeit selbständig über die Schenkung verfügen kann. Dieses Bewusstsein lässt so manchen Schenker zögern, da dieser zum Zeitpunkt der Schenkung noch nicht weiß, wie sich das zu beschenkende Kind morgen entwickeln wird. Das ist einer der häufigsten Gründe diese Vermögensplanung zu verwerfen. Dabei gibt es sinnvolle Regelungen eine Schenkung vorzunehmen und dennoch die Verfügung des Beschenkten einzuschränken oder zu verhindern. Solche Regelungen haben folgende Vorteile: erbschaftssteuerlich ist das Vermögen übertragen, alle Vorzüge einer gut geplanten Vermögensübertragung greifen, aber ein unkontrollierter Zugriff des Beschenkten kann eingeschränkt oder ganz verhindert werden. Je nach Konzeption der Schenkung können Produktvehikel genutzt werden, die diese Übertragungen einkommens- und erbschaftssteuerfrei möglich machen.

Fazit: Die Wahl der Mittel und Regelungen im Rahmen einer Vermögensübertragung ist von sehr großer Bedeutung.  Sie bestimmt die wunschgemäße Umsetzung der Vermögensweitergabe und eine Optimierung der möglichen steuerlichen Lasten. Ziel sollte immer sein, dass die Vermögensmasse nicht unnötig durch Steuerabflüsse geschmälert wird.

… gut begleitet!

Ein Sprichwort besagt: „Nichts ist so beständig wie der Wandel.“ Daher ist es wichtig auch diese Projektphase der Ruhestandsplanung kontinuierlich optimal weiter zu begleiten. Die Überlegungen, Vorgaben und Regelungen in der Ruhestandsplanung müssen immer wieder angepasst werden. Ihre persönliche Lebenssituation verändert sich, rechtliche oder steuerliche Rahmenbedingungen werden angepasst und auch die Vermögenssituation kann sich immer wieder verschieben. Es ist daher wichtig diese Entscheidungen in regelmäßigen Abständen einem „Checkup“ zu unterwerfen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Überlegungen und Planungen zum gewünschten Ergebnis führen. Fazit: Eine gute Überlegung und Umsetzung ermöglichen eine einfache Begleitung. In der Folge müssen lediglich Feinjustierungen vorgenommen werden damit die ihre grundsätzlichen Überlegungen erhalten bleiben und zu den beabsichtigten Ergebnissen führt. Auch nach diesem Beitrag wird klar, warum ich die Ruhestandsplanung als #Projekt Ruhestand“ bezeichne:  weil jeder von uns sehr individuell ist – in allen Facetten unserer Persönlichkeit. Standardbetrachtungen bedürfen einer Konformität der Betroffenen – aber das passt nicht auf uns Menschen. Daher ist eine frühe Planung hilfreich und wichtig, damit Sie zum Ende Ihrer beruflichen Tätigkeit auch den Ruhestand vorfinden, den Sie sich wünschen.

Der Endspurt

Im voraussichtlich letzten Beitrag zum #Projekt Ruhestand werde ich mich mit der Frage beschäftigen, wer der passende Ansprechpartner für Ihre Ruhestandsplanung ist und wie eine solche Planung bezahlt werden kann.

Bleiben Sie erwartungsvoll!

Ihr Rainer Weber

Ps.: Kommen Sie gerne auf mich zu oder nutzen Sie die Kommentarmöglichkeiten auf dieser Seite. Ich freue mich auf Rückmeldungen.


Über den Autor Rainer Weber

Rainer Weber ist mit über 20 Dienstjahren Inventar bei Hoesch & Partner. Der Spezialist für Ruhestandsplanung ist Director Account Management für 50+ Kunden und hat als CFP (Certified Financial Planner) die ganzheitliche Finanzplanung seiner Clienten im Blick. Rainer ist Autor diverser Fachartikel und Dozent an der EBS Finanzakademie in Oestrich-Winkel. Für ihn steht der Mensch im Mittelpunkt und nicht dessen Finanzen. Als aktiver Christ denkt er daher auch sehr gerne über den Finanzdienstleistungs-Tellerrand hinaus und bezieht Entwicklungen in unserer Gesellschaft gerne in sein Tagesgeschäft ein.

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