Wenn der Versicherer die Prämien erhöht

17.01.18

Viele Besitzer einer Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung des WWK Lebensversicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (kurz die WWK) wurden im Dezember letzten Jahres unschön überrascht. Zwischen den Feiertagen wurden Sie darüber informiert, dass der Nettobeitrag angehoben wird– teilweise um bis zu 40%. Darüber berichteten auch verschiedene Medien wie das Verbraucherportal Finanztip und die Euro am Sonntag in Ihrer aktuellen Ausgabe.

Was bedeutet das für die Versicherten und was können diese tun?

Zahlte Herr Mustermann bislang 82,44 EUR für günstigen BU-Tarif, muss er nun monatlich 112,04 EUR für die gleiche Absicherung entrichten. Das entspricht einer Teuerungsrate von über 33%.

In jedem Fall sollte jeder WWK-Versicherte die Entwicklungen jetzt genau beobachten und seine Optionen von Fachmann prüfen lassen. Es könnte durchaus sein, dass „gesunde“ Kunden den Versicherer vorsorglich wechseln, das Kollektiv der WWK somit „ungesünder“ und dadurch die Risikokalkulation weiter belastet wird. Weitere Prämiensteigerungen könnten also die Folge sein.

Von einer sofortigen Kündigung der Police ist aber  – bis auf wenige Ausnahmen, z.B. bei bereits schriftlich erfolgter Bestätigung der Annahme bei einem neuen Versicherer – zunächst abzuraten. Sollten nämlich zwischenzeitlich gesundheitliche Probleme aufgetreten sein, könnte sich der Abschluss eines neuen Vertrages schwierig gestalten bzw. sehr viel teurer werden oder zu Ausschlüssen führen. Sprechen Sie daher mit dem Makler Ihres Vertrauens um die für Sie beste Lösung herbeizuführen.

Wie kommt die aktuelle Prämienerhöhung eigentlich zustande?

Bei einer solchen Biometrieversicherung wird zwischen dem Tarif- bzw. Bruttobeitrag und dem Zahl- bzw. Nettobeitrag unterschieden. Der Tarifbeitrag spiegelt das versicherte Risiko wieder. Diesen müsste der Versicherer eigentlich erheben, um von Anfang an dem Versicherungsrisiko adäquat zu kalkulieren. Nun liegt dieser Beitrag aber deutlich über dem Zahlbeitrag und ist entsprechend unattraktiv für das Neukundengeschäft.

Aus diesem Grund stellt der Versicherer eine Risikokalkulation auf. Unter anderem fließt die Vorausberechnung der zu erwartenden Überschüsse (Zinsen, die ein Versicherer mit den Prämien seiner Versicherten erwirtschaftet) in jene Kalkulation mit ein. Die bei Vertragsabschluss gültige Überschussbeteiligung wird für eine Laufzeit von teilweise über 30 Jahren zu Grunde gelegt. Somit entsteht der (deutlich) niedrigere Nettobeitrag. Es wird also eine Annahme über die ferne Zukunft getroffen, die hoffentlich auch so eintreten wird.

Dem Versicherer steht es vertraglich zu, den Nettobeitrag bis auf das Niveau des Bruttobeitrags anzuheben sollten unvorhergesehene Ereignisse (wie eine Niedrigzinsphase) eintreten. Und je  nach Bedingungswerk auch darüber hinaus (Vgl. §163 VVG).

Fazit

Um solch böse Überraschungen möglichst zu vermeiden, ziehen die meisten Kunden wohl auch deshalb immer noch eine persönliche Beratung dem direkten Onlineabschluss vor (Vgl. GDV Vertriebswegestatistik 2016).  Womöglich trifft ein Onlinevergleich hierbei auch auf seine Grenzen, bei der Suche nach der höchstmöglichen Usability.


 


Denn insbesondere bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen verschiedene  Kriterien beachtet werden, um von der nächsten Preiserhöhung nicht überrascht zu werden:

  • Wie detailliert müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden (Obliegenheiten!)?
  • Wie exakt und somit auch kundenfreundlich sind die Versicherungsbedingungen formuliert?
  • Wie viele BU-Versicherte hat der Versicherer und wie viele Leistungsfälle hat er schon abgehandelt?
  • Wie viele Seiten hat der Leistungsantrag des Versicherers und wie hoch bzw. niedrig sind Leistungs- und Prozessquote?
  • Wie finanziell solide ist der Versicherer auch langfristig (Niedrigzins!) aufgestellt? Ist die Differenz zwischen Brutto- und Nettobeitrag angemessen?

Erst das Hinzuziehen dieser „weicher“ Faktoren, neben dem eigentlichen Preis, verschafft dem Kunden eine geeignete Entscheidungsgrundlage bei der Wahl des passenden Tarifes.

Wir von Hoesch & Partner stehen Ihnen hierbei gerne zur Verfügung und loten gemeinsam mit Ihnen Ihre Optionen aus.

Ihr Alexander Kukovic

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