Riester-Rente

Altersvorsorge vom Versicherungsmakler

„Eines ist sicher: Die ge­setzliche Rente reicht in Zu­kunft nicht mehr aus, um den ge­wohnt­en Lebens­standard im Alter zu halten. Eigen­verant­wortliches Handeln ist gefragt.“

Helmut Merling Spezialist Riester/Basis-Rente und Fondsdepot

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Privat für das Alter vorsorgen Wir sondieren den Markt für Sie

„Riestern“ kann sich richtig lohnen. Vor allem Familien, Allein­erziehende oder Gering­verdienende profitieren von den Zulagen, die ihnen der Staat zahlt. Für Besser­verdienende kann insbesondere die Steuer­ersparnis attraktiv sein. Dennoch wird aktuell viel über die Riester-Rente diskutiert. Erfahren Sie bei uns, welche private Alters­vorsorge ideal zu Ihren eigenen Wünschen passt. Wir ordnen Ihre individuelle Situation ein und zeigen, ob sich die Riester-Rente für Sie lohnt - oder nicht.

Darauf achten wir:

  • Überprüfung der Förder­berechtigung
  • Auswahl eines passenden Pro­duktes unter Berück­sichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Beantragung der staat­lichen Zulagen (Grund­zulage 175 € pro Person, Kinder­zulage 300 € pro Kind, Berufseinsteiger-Bonus 200 €)
  • Berechnung des passenden Eigenbeitrags
  • Betreuung Ihres Vertrages bis in die Rentenphase

Ein Service-Blog von Hoesch & Partner Warum wir die Riester-Rente NICHT uneingeschränkt empfehlen [können].

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Ihr Berater mit dem Service-Plus Was uns auszeichnet

Wir sind Ihr unab­hängiger Versicherungsmakler mit maßgeschneiderter Beratung für Privat- und Firmen­kunden. Wir stellen Sie – unsere Kunden – in den Mittel­punkt.

  • Deutschlandweite Beratung: an unseren Standorten oder bei Ihnen vor Ort
  • Zuschüsse: Berechnung der staat­lichen Förderung für Ihre private Alters­vorsorge
  • Professionell: Es beraten Sie fest­angestellte Consultants
  • Individuell: Maß­geschneiderte und unverbindliche Riester-Berechnung
  • Transparenz: Auswahl der zukunfts­sicheren Renten­lösung unter Nennung der Auswahl­kriterien
  • Marktüberblick: Wir vergleichen über 100 Top Versicherer
  • Know-how: über 50.000 zu­friedene Kunden seit 1983

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Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge und wird durch Zulagen und Sonderausgaben staatlich gefördert. Die Namensgebung geht auf Walter Riester zurück, der die Einführung dieser Form der Förderung einer freiwilligen privaten Altersvorsorge im Jahre 2002 maßgeblich verantwortete. 

Die Riester-Rente lohnt sich dann, wenn die staatliche Förderung voll ausschöpft wird.

Insbesondere profitieren:

  • Familien mit geringem Einkommen: Wer weniger verdient, muss weniger einzahlen, um die vollen Zulagen zu bekommen
  • Geringverdienende Singles: Dabei machen Zulagen einen Großteil der Einzahlungen aus. Seit 2018 wird die Rente nicht mehr voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet.
  • Gutverdiener: Sie profitieren vor allem vom Steuervorteil und können ihre Steuerlast spürbar senken.
  • Eigenheimbesitzer: Guthaben können für die Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie oder Tilgung eines Darlehens entnommen werden.
  • Nicht erwerbstätige oder selbständige Ehe- oder Lebenspartner: Für lediglich 60 EUR im Jahr erhalten diese die volle Förderung über ihren Partner.
  • Arbeitslose: Sie erhalten für nur 60 Euro im Jahr die vollen Zulagen.

Beiträge, Zulagen, Steuervorteile und Erträge werden genutzt, um eine zusätzliche private Rente aufzubauen. Anerkannte (zertifizierte) Anlageformen sind Rentenversicherungen, Banksparpläne, Fondssparpläne und die betriebliche Altersversorgung. Zudem gibt es die Eigenheimrente („Wohn-Riester“).

Wer "riestern" möchte, muss zu einem bestimmten Personenkreis gehören. 

Dies sind:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende, die in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Freiberufler (z.B. Handwerker, Hebammen, freie Künstler, Journalisten und Lehrkräfte)
  • Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
  • Mütter und Väter während ihrer Kindererziehungszeit
  • Bundesfreiwilligendienstleistende
  • Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II
  • Minijobber (450 EUR-Job), die sich nicht von der Versicherungspflicht befreit haben
  • Bezieher von voller Erwerbsminderungsrente und dienstunfähig geschriebene Beamte
  • Empfänger von Vorruhestandsgeld, Kranken-, Verletzten-, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld
  • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z.B. bei der Pflege eines Angehörigen)
  • Behinderte, die in anerkannten Behinderten-Werkstätten tätig sind
  • Pflichtversicherte Landwirte

Hinweis: Wenn nur ein Ehe-/Lebenspartner zum förderfähigen Personenkreis gehört, kann auch der andere Partner die staatlichen Zulagen erhalten. Das betrifft vor allem Hausfrauen und -männer sowie Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind.

Egal ob geringes, mittleres oder hohes Einkommen: Viele Menschen profitieren von der Riester-Förderung. Dazu wurden verschiedene Arten der staatlichen Unterstützung entwickelt.

Die Zulagen
Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen des Kunden oder der Kundin durch Zulagen aufstockt.

Dies sind:

  • Grundzulage: 175 EUR  pro Person und Jahr
  • Kinderzulage: 300 EUR  pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 EUR pro Jahr)
  • Berufseinsteiger-Bonus: 200 EUR einmalig bis zum 25. Lebensjahr

Die Steuerersparnis
Die Riester-Rente kann auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die Beiträge und Zulagen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. In der Regel profitieren vor allem besserverdienende Singles vom Sonderausgabenabzug.

Nur wer auch selbst in die Riester-Rente einzahlt, erhält auch die staatliche Förderung. Maßgeblich für den optimalen Eigenbeitrag ist immer das im Vorjahr erzielte rentenversicherungspflichtige Einkommen (Anmerk.: Brutto). Um die volle Förderung zu erhalten, ist ein Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4% des Vorjahresbruttoeinkommens (maximal 2.100 EUR), abzüglich der Zulagen zu zahlen.

So wird der Mindesteigenbeitrag berechnet

Beispiel für eine alleinerziehende Mutter mit einem nach 2008 geborenen Kind und einem Bruttoeinkommen von 30.000 EUR im Jahr 2021.

4% von 30.000 EUR (1.200 EUR), minus Grundzulage (175 EUR), minus Kinderzulage (300 EUR) ist gleich 725 EUR Mindesteigenbetrag im Jahr 2022.

Achtung! Da sich Einkommen und familiäre Situation ändern können, sollten Sie Ihren Beitrag jedes Jahr überprüfen und ggf. anpassen. Wer weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahlt, erhält auch die Zulagen nur anteilig.

Jährlich versenden alle Riester-Anbieter eine Jahresabrechnung. Dieser Abrechnung liegt auch die „Bescheinigung nach § 92 EStG“ bei. Bitte legen Sie diese nicht einfach nur zu den Akten, sondern prüfen Sie diese sorgfältig, denn in dieser Bescheinigung wird aufgeführt, ob und in welcher Höhe Sie im vorherigen Kalenderjahr staatliche Zulagen erhalten haben. Auch wenn Zulagen wieder zurückgefordert wurden, finden Sie dort die entsprechenden Informationen.

Wichtig! Sollten Sie mit der Bescheinigung nach § 92 EStG nicht einverstanden sein, haben Sie ein Jahr Zeit um Einspruch einzulegen (die sogenannte „Festsetzung“).